Beschwerdestelle: Grüner Selbstbedienungsladen?

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion verlangt in der heutigen Sitzung des Innenausschusses der Bürgerschaft (17.00 Uhr; öffentlich; Rathaus, Raum 186) Aufklärung über die Einrichtung und Besetzung der geplanten neuen Beschwerdestelle des Senats. Mit einer Selbstbefassung soll der Sachstand hinterfragt werden, der heute in den Medien angesprochen wurde. „Über Sinn und Unsinn einer solchen Beschwerdestelle kann und muss man streiten – gerade in Zeiten klammer Kassen. Wenn hier aber auch nur der Eindruck aufkommt, dass sich die GAL nach der ,Arbeitsstelle Vielfalt´ in der Justizbehörde den zweiten Selbstbedienungsladen organisieren will, wäre das ein Problem“, so SPD-Innenexperte Andreas Dressel. So schreibe das neue Beamtenrecht für entsprechende Stellen eine Ausschreibung vor.

Hintergrund: Nach Medienberichten ist aktuell die im schwarz-grünen Koalitionsvertrag auf Druck der GAL verabredete „Zentralstelle für Transparenz und Bürgerrechte“ in Vorbereitung (siehe unten Auszug aus dem Koalitionsvertrag). Auch über eine Besetzung der gut dotierten Spitzenposition der Dienststelle mit der stellvertretenden GAL-Fraktionsvorsitzenden Antje Möller wird dort spekuliert. Dressel: „Hier muss der Senat die Karten auf den Tisch liegen. Gerade in Zeiten knapper Kassen muss dieses grüne Lieblingsprojekt mit neuen Stellen und neuer Bürokratie von A bis Z auf seine Notwendigkeit hinterfragt werden – und zwar bevor in irgendwelchen Hinterzimmern Tatsachen geschaffen werden.“

Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU und GAL:

„Zentralstelle für Transparenz und Bürgerrechte

Neben dem Bürgerbüro, das sich auf Seiten der Exekutive um tatsächliche oder vermeintliche Ungerechtigkeiten oder Unzulänglichkeiten öffentlicher Verwaltung bei individuellen Anliegen von Bürgerinnen und Bürgen kümmert, wird beim Ersten Bürgermeister eine Zentralstelle für Transparenz und Bürgerrechte eingerichtet.

Die Zentralstelle hat die Aufgabe, darauf zu achten, wie die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in der Ausübung der Exekutive gewahrt werden und strukturellen Fragen nachzugehen, um die Behörden bei der umfassenden bürgerfreundlichen Rechtswahrung zu unterstützen. Die Zentralstelle verfügt dafür über definierte Rechte (Akteneinsicht, Befragungsrecht, Zutrittsrecht) zur Erfüllung dieser Aufgabe und arbeitet kooperativ mit allen Behörden zusammen.

Ziel ist es, auf eine noch bessere Sicherstellung des bürgerfreundlichen und rechtswahrenden Handelns aller Institutionen des öffentlichen Dienstes hinzuwirken und eine noch größere Transparenz des behördlichen Handelns zu erreichen.

Die Zentralstelle kann eigeninitiativ und auf Anfrage tätig werden und in Abstimmung mit der Senatskanzlei Öffentlichkeitsarbeit betreiben und vergleichbar dem Datenschutzbeauftragten in den Ausschüssen der Bürgerschaft berichten.

Die Zentralstelle arbeitet mit einem/r Vorsitzenden und drei Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

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