Nachschlag für Millionen Versicherungskunden

Das Landgericht Hamburg hat heute in drei Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) auf die Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass mehrere von den Versicherern verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07). Dem Kunden sei „weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapital-anlagen, erreicht“. Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern.

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Ampelcheck Geldanlage endgültig auf „grün“

Die Debeka Versicherung hat keine Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Verbreitungsverbots für den „Ampelcheck Geldanlage“ eingelegt. Der Ratgeber kann nun endgültig wieder vertrieben werden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg als Herausgeberin der Broschüre mitteilt.

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Freenet: Telefonwerbung gerichtlich verboten

Die Telefongesellschaft freenet darf Verbraucher nicht auf ihrem privaten Telefonanschluss anrufen oder anrufen lassen, um für Telekommunikations­dienstleistungen zu werben, wenn der Verbraucher einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme nicht zugestimmt hat. Das hat das Landgericht Hamburg nach Klage der Verbraucherzentrale Ham­burg entschieden (Urteil vom 16. Juni 2009, AZ.: 407 O 300/07).

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Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt

Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden (Urteil vom 13.5.2009, Az. 2-02 O 3/09). Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig; ob die Commerzbank Berufung einlegen wird, ist offen.

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