Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in vier Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna entschieden, dass die von den Versicherern verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10). Damit hat es die Entscheidungen der Vorinstanz (Landgericht Hamburg) im Wesentlichen bestätigt.
Lebensversicherung
Lebensversicherung: Klauseln der Iduna unwirksam
Vertragsklauseln der Iduna-Versicherung zum Rückkaufswert und zur Beitragsfreistellung in mehreren Lebensversicherungsarten sind unwirksam. Das hat das Landgericht Hamburg nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg heute entschieden (Urt. v. 22.1.2010, Az.: 324 O 1152/07).
Nachschlag für Millionen Versicherungskunden
Das Landgericht Hamburg hat heute in drei Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) auf die Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass mehrere von den Versicherern verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07). Dem Kunden sei „weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapital-anlagen, erreicht“. Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern.
Ampelcheck Geldanlage endgültig auf „grün“
Die Debeka Versicherung hat keine Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Verbreitungsverbots für den „Ampelcheck Geldanlage“ eingelegt. Der Ratgeber kann nun endgültig wieder vertrieben werden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg als Herausgeberin der Broschüre mitteilt.
3,5 Milliarden Kundengelder auf dem Prüfstand
Lebensversicherung gekündigt und über die schlechte Rückzahlung geärgert? Das Landgericht Hamburg verhandelt am 3. April 2009 über vier Verbandsklagen der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Versicherungsgesellschaften Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer, Iduna und Volksfürsorge. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung und betrifft nach Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg 7 Millionen Verbraucher und deren Ansprüche in Höhe von 3,5 Milliarden Euro.