In vielen Waschmittelpackungen ist bei gleichem Preis weniger drin – und die „versteckten Preiserhöhungen“ fanden offensichtlich zeitgleich statt.
Verbraucherzentrale
Gaspreis-Streit: E.on muss 75.000 Euro zahlen
Sieg der Verbraucher im Gaspreis-Streit: Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt.
Endlich erwachsen!
Endlich erwachsen – aber da trfifft Freiheit auf Verantwortung. Damit zumindest auf dieser Schiene nichts schief geht, hat die Verbraucherzentrale Wissenswertes zu Geld, Recht und Versicherungen zusammengetragen.
Flexstrom zu Berichtigungsschreiben verurteilt
Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen untergeschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, noch nicht rechtskräftig).
Viel Luft in Tüten
Lebensmittelpackungen enthalten häufig zu viel Luft. Drei von vier geprüften Packungen wiesen mehr als 30 Prozent Luft auf. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg.
Berufsunfähigkeit gezielt absichern
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Policen für Verbraucher, da von der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Erwerbsminderung nur minimale Leistungen zu erwarten sind, sagt die Verbraucherzentrale und empfiehlt ihren neuen Ratgeber.
Bis zum Sommer schlank
Gesundes Abnehmen nach eigenem Gusto verspricht — die Verbraucherzentrale. Wir gehen einfach einmal davon aus, dass DIESE Empfehlungen seriös sind, und veröffentlichen den Text.
Was bedeuten die E-Nummern?
Fast jedes Fertiglebensmittel enthält heute Zusatzstoffe. Selbst wenn es auf der Verpackung heißt „ohne Geschmacksverstärker“ oder „ohne künstliche Aromen“ („Clean Label“), können Ersatzstoffe enthalten sein. Diese „versteckten E-Nummern“ werden ebenso wie die offiziellen 320 Zusatzstoffe in der aktualisierten und erweiterten Ausgabe des Ratgebers der Verbraucherzentrale Hamburg „Was bedeuten die E-Nummern?“ unter die Lupe genommen.
PROKON: Wind aus den Segeln genommen
Das Landgericht Itzehoe hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg mit Urteil vom 15. März 2011 dem Windenergieunternehmen PROKON verboten, mit irreführenden Angaben für eine Geldanlage in Genussrechten zu werben (Az.: 5 O 66/10). PROKON darf keine Formulierungen mehr verwenden, die einseitig Vorteile der Anlage in Genussrechten hervorheben, ohne zugleich auf die erheblichen Risiken dieser Geldanlage hinzuweisen. Insbesondere darf die Firma nicht mehr behaupten, ihre Genussrechte seien eine „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ oder eine „Geldanlage, die Sicherheit und Stabilität bietet“ oder ein „grünes Sparbuch“, wenn nicht zugleich auf Risiken hingewiesen wird.
Formfrüchte aus Apfelmus mit Erdbeergeschmack
Was PID ist, weiß heute jedes Schulkind. Aber was ist Umfruchten? Und wer kennt die anderen Täuschungsmanöver der Marmeladen- und Fruchtmushersteller?