In der Hamburger Gaspreis-Sammelklage gegen E.on Hanse zeichnet sich jetzt ein Sieg der Gaskunden ab. Das teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit, mit deren Hilfe die Klage organisiert und finanziert wurde.
Nach einem am 17. Juni 2009 gefassten Hinweisbeschluss des Landgerichts Hamburg, das seit mehr als vier Jahren die Sammelklage von 52 Gaskunden bearbeitet, befindet das Gericht die von E.on verwendete Preisänderungsklausel für unwirksam.
In dem Beschluss heißt es:
„Die Preiserhöhungen nach Ziffer 4 der Verträge sind weder bestimmt noch bestimmbar. Der Begriff ‚Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt’ dürfte selbst bei moderaten Anforderungen als unbestimmt anzusehen sein. Die Kläger, welche die Berechtigung der Erhöhungen nicht verlässlich nachprüfen können, werden dadurch unangemessen benachteiligt. Die Klausel ist deshalb unwirksam und nichtig und verstößt gegen das Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Ob die Preiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB standhielten, kann danach offen bleiben. Einer Beweisaufnahme bedarf es nicht.“
„Das ist die lang erwartete Weichenstellung des Gerichts. Es ist jetzt davon auszugehen, dass die klagenden Gaskunden den Prozess gewinnen werden. Das Ergebnis wird sein, dass die Kunden nur die vor dem Oktober 2004 geltenden Preise zu zahlen haben“, freut sich Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.
Das Urteil wird erst nach der für September 2009 angesetzten mündlichen Verhandlung ergehen. Schon jetzt ist nach Überzeugung der Verbraucherzentrale aber klar, dass die derzeit von der E.on Hanse betriebenen Mahn- und Klageverfahren gegen Tausende Zahlungsverweigerer keinen Erfolg haben werden. Betroffene, die nach der Abgabe ihres Verfahrens durch das Amtsgericht Schleswig eine Klagebegründung von ihrem örtlich zuständigen Gericht zugestellt bekommen, sollten sich auf den Hinweisbeschluss des Landgerichts berufen und auf die Aussichtslosigkeit des Zahlungsverlangens der E.on Hanse hinweisen.
„Wir erwarten von E.on Hanse, dass der Versorger die Klagewelle sofort von sich aus stoppt und die Klagen zurück nimmt“, fordert Hörmann.