Die Telefongesellschaft freenet darf Verbraucher nicht auf ihrem privaten Telefonanschluss anrufen oder anrufen lassen, um für Telekommunikationsdienstleistungen zu werben, wenn der Verbraucher einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme nicht zugestimmt hat. Das hat das Landgericht Hamburg nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden (Urteil vom 16. Juni 2009, AZ.: 407 O 300/07).