Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (Urt. vom 4.8.2010, Az. 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen; ob die Bank Beschwerde erhebt, ist offen.
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Fünf Euro pro Überweisung sind nicht erlaubt
Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden (Urteil vom 13.5.2009, Az. 2-02 O 3/09). Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig; ob die Commerzbank Berufung einlegen wird, ist offen.