Sieg der Verbraucher im Gaspreis-Streit: Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt.
Gas
Showdown am Sievekingplatz
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht findet morgen die mündliche Verhandlung in der Berufung der E.on Hanse Vertrieb GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg in der Sammelklage von 53 Gaskunden statt. Das Landgericht hatte den Kunden Recht gegeben und die Preisänderungsklausel in den Verträgen der E.on Hanse für unwirksam erklärt. Aus der Unwirksamkeit folgt, dass die Kunden nicht zur Zahlung der Preiserhöhungen verpflichtet waren und sind.
Gas als „Brücke“ zu Erneuerbaren
Als „Brückentechnologie“ zur Stromerzeugung bis zum vollständigen Ersatz konventioneller Kraftwerke durch erneuerbare Energien ist – Erdgas. Es ist allen anderen Energieträgern in diesem Bereich überlegen, hat eine im Auftrag von Greenpeace erstellte Studie ergeben.
5.700 Gaskunden sparen 1 Million Euro
Für die von der Hamburger Verbraucherzentrale gegründete Gaskundengemeinschaft haben sich 5.700 Verbraucher gemeldet. Die Schweriner WEMAG AG gab das beste Angebot ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt daher den in der Gaskundengemeinschaft (GKG) registrierten Verbrauchern den Vertragsabschluss mit der WEMAG. Lohnen sollte sich die Aktion nicht nur für die Gaskunden, sondern auch für die Verbraucherzentrale: Jeder Interessent hat der Zentrale „für den Aufwand zur Registrierung“ eine Einzugsermächtigung über 10 EUR erteilt.
IdealGas – ideal für den Papierkorb
E.on Hanse will mehr als 400.000 Gaskunden neue Verträge unterschieben, um dadurch bestehende Verträge mit unwirksamen Preisklauseln loszuwerden. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie rät den Gaskunden: „Bloß nicht unterschreiben!“
Zweite Sammelklage gegen E.on Hanse
Auch die Gaspreis-Vorbehaltszahler wollen Geld vom Energieversorger E.on Hanse zurück bekommen. Die Verbraucherzentrale bietet ihnen an, das ganz ohne Prozessrisiko einzuklagen – allerdings nicht ganz uneigennützig.
Gasrebellen gewinnen gegen Eon Hanse
Es war erwartet worden, jetzt ist es also amtlich: Eon Hanse hat den seit Anfang 2005 dauernden Prozess um eine Gaspreiserhöhung von 2004 verloren. 52 „rebellische“ Kunden setzten sich durch.
E.on Hanse: Sieg der Gaskunden steht bevor
In der Hamburger Gaspreis-Sammelklage gegen E.on Hanse zeichnet sich jetzt ein Sieg der Gaskunden ab. Das teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit, mit deren Hilfe die Klage organisiert und finanziert wurde.
E.on Hanse: Sorry, Doublette war eine Panne
E.on Hanse bezeichnete die Zweit-Mahnbescheide gegen Gasprotestkunden laut Meldung im Hamburger Abendblatt vom 14.2.2009 als Panne und wollte sich entschuldigen. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht.
„E.on Hanse täuscht Gaskunden“
Zwei Tage vor dem Fest der Liebe fährt die Verbraucherzentrale noch einmal schweres Geschütz auf und rät allen E.on-Hanse-Kunden „Fürchtet Euch nicht!“Vorwurf der Verbraucherschützer: Der Gasversorger täuscht seine Kunden