SPD verlangt Sonderprüfung der HSH Nordbank

„Wenn der scheidende Aufsichtsratsvorsitzende der Bank Anlass für derartige Ermittlungen hat, dann sollte auch der Anteilseigner Hamburg Anlass für Fragen haben. Deren Klärung könnte eine Sonderprüfung nach § 142 des Aktiengesetzes dienen.“ Mit diesen Wort schloss sich Thomas Völsch, SPD-Obmann für den Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank, entsprechenden Forderungen aus Schleswig-Holstein an (dazu siehe hier).

Eine solche Prüfung könnten die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein auf der Hauptversammlung der HSH Nordbank verlangen. Die Beauftragung der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer kommentierte Völsch: „Herr Peiner sollte im Interesse aller Beteiligten den Eindruck verhindern, es handele sich um eine Alibi-Prüfung.“

Der Aufsichtsratvorsitzende der HSH-Nordbank hat die Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer (Freshfields) mit der Prüfung beauftragt, ob heutige oder frühere Vorstände der Bank in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in vollem Umfang ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte erfüllt haben. Und dies, obwohl die beauftragte Sozietät bereits langjährig die HSH-Nordbank in verschiedensten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen und bankrechtlichen Fragen beraten hat. „Niemand unterstellt Freshfields, Gefälligkeitsgutachten zu fertigen. Es wäre aber besser gewesen, jemanden mit weniger Verbindungen zum bisherigen Geschäftsgebaren der HSH Nordbank zu beauftragen“, so Völsch.

Auch für die Hamburger Finanzbehörde war Freshfields regelmäßig tätig. So beim Verkauf von städtischen Immobilien, von Anteilen der HHLA und an der DaimlerChrysler Luft- und Raumfahrtholding AG – auch schon zu Zeiten als der derzeitige HSH-Aufsichtsratschef Peiner noch Hamburger Finanzsenator war. Beim so genannten PRIMO-Geschäft, in dessen Rahmen Immobilien der Stadt für rund 800 Millionen Euro verkauft wurden, war für Freshfields der damalige Vorsitzende des CDU-Landesfachausschusses Wirtschaft Johannes Conradi tätig.

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