SPD-Fraktion fordert neues Wassergesetz

Das Problem: Zum 1. März 2010 ist ein neues Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) in Kraft getreten, seitdem sind rund ein Drittel der Paragraphen des HamburgischenWassergesetzes HWaG ganz oder teilweise obsolet, es gilt als grundlegend überarbeitungsbedürftig. Außerdem bedarf das neue WHG für seinen Vollzug ergänzender Regelungen auf Landesebene. „Der Senat ist in der Pflicht, hier endlich für Abhilfe zu sorgen, um beim Schutzgut Wasser Vollzugsprobleme zu vermeiden und Rechtsklarheit herzustellen“, sagt der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.

Die SPD-Fraktion hat den Senat in einem Antrag (Drucksache 19/6492) aufgefordert, schnellstmöglich Gesetzentwürfe zum Neuerlass des HWaG und des ebenso betroffenen Hamburgischen Abwassergesetzes vorzulegen.

„Ausdruck ‚guter Gesetzgebung‘ ist es, dass Gesetze sowohl für den professionellen Rechtsanwender als auch für den juristischen Laien verständlich sind. Davon kann beim HWaG angesichts der Vielzahl von Normen, die vollständig oder teilweise keine Anwendung mehr finden, keine Rede mehr sein“, sagt Buschhüter. Selbst der Senat kann gar nicht mit Gewissheit sagen, welche Normen noch gelten und welche nicht. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage Buschhüters (Drucksache 19/5790) nennt er zwar 45 Normen des HWaG, schränkt aber sogleich ein, dass sie „nach derzeitigem Erkenntnisstand“ und „im Wesentlichen“ keine Anwendung mehr finden.

Nach Auffassung der SPD-Fraktion hatte der Senat genügend Zeit, tätig zu werden. Denn das WHG wurde bereits am 6. August 2009 verkündet und trat mit Blick auf den Anpassungsbedarf in den Ländern erst zum 1. März 2010 vollständig in Kraft. Ursprünglich hatte auch der Senat das Ziel, rechtzeitig zum 1. März einen Gesetzentwurf für eine Novellierung des HWaG vorzulegen (Drucksache 19/3853). Nachdem diese Frist jedoch verstrichen war, hieß es, dass eine gesetzliche Neuregelung zum 1. März 2010 (doch) nicht erforderlich gewesen sei. Im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung seien die Planungen noch nicht abgeschlossen, so der Senat.

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde von der Bürgerschaft in den Umweltausschuss überwiesen. Die SPD-Fraktion fordert eine rasche Beratung sofort nach der Sommerpause.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.