Senat diskriminiert ältere Menschen

Als 71jähriger darf man in Hamburg zwar Senator werden – aber man ist zu alt, um andere Menschen ehrenamtlich zu beraten, meint die schwarzgrüne Landesregierung. Die SPD hält diese Einschätzung für diskriminierend.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat den Senat aufgefordert, den Gesetzentwurf über die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle zu überarbeiten. Das so genannte ÖRA-Gesetz, das am Donnerstag im Rechts- und Gleichstellungsausschuss und im Oktober im Sozialausschuss beraten werden soll, diskriminiere in einzelnen Punkten ältere Menschen, kritisierten die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Dirk Kienscherf und Jana Schiedek.

Dem Gesetzentwurf entsprechend dürfen Beraterinnen und Berater maximal fünf Jahre nach Erreichen der gesetzlichen Ruhestandsgrenze bestellt werden (Auszug aus dem Entwurf s. u.). „Der Senat legt mit seinem Entwurf unmissverständlich fest, dass Menschen ab einer bestimmten Altersgrenze nicht mehr auf dem aktuellen Stand von Rechtsentwicklung und Rechtsprechung sein können. Das ist falsch und diskriminierend“, sagten Kienscherf und Schiedek. „Der Senat traut einem 71jährigen zu, als Wirtschaftsenator die Geschicke von Hamburgs Hafen und Hamburgs Wirtschaft zu lenken. Er traut einem gleich alten ehemaligen Richter oder Anwalt aber nicht zu, ehrenamtlich Rechtssuchende zu beraten. Das ist nicht nachvollziehbar.“

Schiedek betonte die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) leiste eine wichtige Arbeit in der Stadt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Arbeit der ÖRA nun umfassend in einem eigenen Gesetz geregelt werden soll. Der Senat sollte es aber an dieser Stelle nachbessern.“

Wieder einmal zeige sich, wie Vorurteile gegenüber Seniorinnen und Senioren für die Zukunft festgeschrieben werden sollen. „Die fachliche Kompetenz von Seniorinnen und Senioren hängt – genau wie bei Jüngeren – davon ab, mit wie viel Motivation und Energie sie sich einem Thema zuwenden“, betonte Kienscherf. Das gelte auch für die Beratungskompetenz ehrenamtlicher Beraterinnen und Berater und die Vorsitzenden in Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung. „Die Altersgrenze 70 ist nicht mehr zeitgemäß“, betonte der SPD-Sozialexperte.

Das Argument des Senats, ehemaligen Richterinnen und Richtern, Rechtsanwältinnen oder -anwälten fehle fünf Jahre nach Erreichen der gesetzlichen Ruhestandsgrenzen der „notwendige enge Bezug zum Rechtsalltag“, sei so pauschal nicht zu halten. Es sei nachvollziehbar und richtig, im Gesetz eine Art „Qualitätssicherung“ zu verankern. „Das muss aber ohne Altersdiskriminierung geschehen“, forderten Kienscherf und Schiedek.

Auszug aus dem Entwurf:

19/6085 Gesetzentwurf 04.05.2010
Entwurf eines Gesetzes über die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA-Gesetz) / Senat
http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=29417&page=0

Die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater und die Vorsitzenden in Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, die nach § 3 Absatz 2 ÖRA-Gesetz unabhängig in der Anwendung des Rechts sind, sollen nach § 3 Absatz 3 ÖRA-Gesetz nicht mehr wie bislang vom Senat im Benehmen mit der Justizbehörde bzw. von der Justizbehörde im Benehmen mit dem Senat, sondern aus Praktikabilitätserwägungen von der Justizbehörde auf Vorschlag der Leitung der ÖRA bestellt werden. Die Vorschrift definiert auch den Personenkreis, aus dem die Beraterinnen und Berater sowie Vorsitzenden in Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung bestellt werden, und regelt deren erforderliche Qualifikation sowie eine Altersgrenze (fünf Jahre nach Erreichen der gesetzlichen Ruhestandsgrenzen).

Ein Gedanke zu „Senat diskriminiert ältere Menschen“

  1. Kann es sein, dass das für andere ehrenamtliche Tätigkeiten auch gilt? Die Grünen Damen, die in Krankenhäusern den Patienten ehrenamtlich helfen, dürfen ab einem bestimmten Alter – ich glaube, es sind auch die 70 Jahre – nicht mehr in leitender Funktion tätig sein, auch wenn sie das Team vorher jahrelang geleitet haben. Das könnte doch gleich mal mit auf den Prüfstand!

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