Schule: WWL hat sich (etwas) bewegt

Offenbar gibt es wirklich ein paar Annäherungen zwischen Schwarzgrün und WWL: Der heute von WWL in den Verhandlungen vorgelegte Vorschlag zeigt eine gewisse Bewegung. Wesentlicher Unterschied bleiben Tempo und Art der Einführung der Primarschule. Wobei WWL immerhin zugesteht, dass – wenn sie sich im Versuch als erfolgreich erweist – die Primarschule flächendeckend und verbindlich eingeführt wird. Allerdings erst nach einer großen Evaluierung im Jahr 2012/2013. Währenddessen mehren sich die Stimmen, die dafür plädieren, die Primarschule lieber per Volksabstimmung flächendeckend und sofort einzuführen.

Das war der Vorschlag, mit dem WWL in die heutige Verhandlung ging:

Senat und Volksinitiative lassen sich in dieser Vereinbarung von dem Gedanken leiten, dass eine gute Schulbildung Voraussetzung für die Lebensentfaltungsmögiichkeiten aller Hamburger, gleich welcher Herkunft, darstellt. Eine gute Schule ist durch die Qualität des Unterrichts geprägt, der auf dem Grundsatz des individuellen Fördens und Forderns beruht. Ziel dieser Vereinbarung ist es, dass sich durch die Umsetzung der Maßnahmen aus dieser Vereinbarung die Qualität des Unterrichts in allen Schulformen und Klassenstufen verbessert und dass dies für Eltern und Schüler nachvollziehbar spürbar wird.

1. Grundsätzliche Voraussetzung für die Transformation einer Schule in einen neuen Schultyp ist die Fortbildung des entsprechenden Lehrerkollegiums, die notwendige Lehrerausstattung sowie das Vorhandensein der notwendigen Lehrmaterialien insbesondere für den individualisierten Unterricht im Bereich der Primarschule.

2. Mit der Maßgabe gemäß Ziff. 1 werden ab Herbst 2010 insgesamt 50 Grundschulen in Primarschulen umgewandelt Diese Zahl ergibt sich aus den sogenannten Starterschulen sowie weiteren Schulen, die auf freiwilliger Basis gefunden werden. Die Schulen werden Profiibildungen erlauben, wie sie an heute weiterführenden Schulen anzutreffen sind.

3. Die Schulen gemäß Ziff. 2 werden bis 2012/13 vergleichend evaluiert (siehe Ziff. 5). Erweist sich die Evaluation als erfolgreich, werden sämtliche verbleibenden Hamburger Grundschulen in Primarschulen überführt. Zuständig für die Evaluation ist eine unabhängige, von der Bürgerschaft einzusetzende Kommission. Letztere beauftragt ein einschlägiges Institut, weiches einen Bericht erarbeitet, der die Grundlage der Empfehlung der Kommission bildet, ein flächendeckendes System an Primarschulen einzuführen oder nicht. Der Senat ist an die Entscheidung der Kommission gebunden.

4. Die Kommission gemäß Ziff. 3 besteht aus sechs Mitgliedern, die aus Vorschlägen von Senat und Volksinitiative von beiden einvernehmlich benannt und von der Bürgerschaft berufen werden. Hinzu kommt ein ebenfalls einvernehmlich zu berufender Vorsitzender.

5. Die Evaluierung gemäß Ziff. 3 soll sowohl auf Input- als auch nach Möglichkeit auf Output-Größen gestützt werden. Die Inputmessung soll sich u. a. auf Klassenfrequenzen, Raumversorgung und Fortbildungsstand der Lehrkräfte beziehen. Die Output-Messung könnte sich an der Lernstands-Methodik von LAU 5 und 7 orientieren, die in Hamburg bereits erfolgreich praktiziert wurde und u, a. Sprach- und Leseverständnis, Mathematik und freies Schreiben untersuchte.

6. Bis 2014 besteht ein Elternwahlrecht nach Klasse 4. Für den Fall einer flächendeckenden Einführung eines Primarschulsystems gemäß Ziff. 3 entfällt es danach zugunsten eines Elternwahlrechts ab Klasse 6.

7. Die Inspektionsdichte der Hamburger Schulinspektion wird ausgebaut, in dem die 4-jährige große Inspektion durch eine kleine lnspektion zur Halbzeit dazwischen ergänzt wird. Lehrerbeurteilungen erfolgen künftig mindestens alle 2 Jahre.

8. Diese Vereinbarung gilt für die kommenden zehn Jahre. Sie tritt in Kraft, sofern sich mindestens 3 von 4 der in der Bürgerschaft vertretenen politischen Parteien hierzu verpflichten.

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