Neues Schulgesetz: Gericht macht Weg frei

Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag, mit dem die Kläger eine sofortige Änderung des Schulgesetzes in 1. und 2. Lesung in der morgigen Bürgerschaftssitzung verhindern wollten, abgewiesen. Grund: Völlig unabhängig vom Ausgang des Volksentscheids ist die Bürgerschaft jederzeit berechtigt, Gesetze zu ändern, zu erlassen oder außer Kraft zu setzen. Die Gesetzesänderung, über die morgen beschlossen wird, hätte mit wie ohne Volksentscheid jederzeit erfolgen können.

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Schulreform: Kläger spielen Ball zurück

Seit bekannt ist, dass drei Hamburger über ihren Anwalt eine Überprüfung der Verfassungskonformität des Volksentscheides zur Schulreform beantragt haben, sehen sie sich Angriffen ausgesetzt: Sie seien schlechte Verlierer. Sie sehen das anders, weisen darauf hin, dass die Gewinnerseite zuvor selbst die Verfassungsmäßigkeit des VE infrage gestellt hatte. Und die heutigen gewinner hätten – anders als die heutigen Kläger – als Antragsteloler schon vor der Abstimmung das Gericht um Klärung bitten können.

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Schulgesetz: Gericht soll Schweinsgalopp stoppen

In Gesprächen über die Änderung des Schulgesetzes, die zur Umsetzung des Volksentscheides vom 18. Juli notwendig geworden ist, haben sich die Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft auf einen engen Zeitplan geeinigt. Ob er sich einhalten lässt, ist jedoch fraglich.

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Albert-Schweitzer bleibt unangetastet

In den vergangenen Tagen gab es Gerüchte, die Albert-Schweitzer-Schule solle ihre Eigenständigkeit oder ihr besonderes pädagogisches Profil verlieren. Die schulpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Michael Gwosdz (GAL) und Marino Freistedt (CDU), widersprechen diesen Mutmaßungen.

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Keine Fusionen, kein Volksentscheid?

Chaos, nimm deinen Lauf: Während die Schulbehörde bis zu einerÄnderung des Schulgesetzes auf Grundlage des (noch?) bestehenden Gesetzes zu agieren meint, bestreitet die Scheuerl-Initiative dies und ruft zum Widerstand auf. Eine Änderung des Gesetzes stünde aus, wenn der Volksentscheid gültig wäre. Genau dies aber bestreitet eine andere Gruppe per Klage vor dem Verfassungsgericht.

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