Schul-Volksbegehren: Klassenkampf von „oben“

„Gucci-Demos“ und „Initiative aus den Elbvororten“ – o.k., diese Wahrnehmung zum Volksbegehren gegen die Hamburger Schulreform und gegen die Primarschulen hatten wir schon länger. Jetzt wird es aber immer deutlicher: Wo die Befürworter längeren gemeinsamen Lernens stets draußen vor der Tür bleiben mussten, wird die Anti-Reform-Bewegung jetzt offensichtlich massiv unterstützt.

Eigentlich ist es sonnenklar: Wer für gleiche Chancen ist, unterstützt längeres gemeinsames Lernen und damit – zumindest als ersten Schritt – die Primarschule, bei der vom Schuljahr 2011/12 an alle Hamburger Kinder sechs Jahre lang gemeinsam die gleiche Schulform besuchen. Dagegen sind diejenigen, die bisher ihre Kinder mit teuren Nachhilfestunden auch dann durchs Gymnasium schleusten, wenn es (auf Grund ihrer gezeigten Fähigkeiten) sonst nicht dafür reichte. Die WWL-Initiative sammelt dafür Unterschriften; fünf Prozent der Hamburger Wahlberechtigten reichen aus, um eine Volksabstimmung zu erzwingen.

Neu ist, dass die Eigentümer der großen Hamburger Einkaufszentren diese Initiative unterstützen. Das ist nicht erstaunlich; erstaunlich ist höchstens, dass dies erst jetzt geschieht. Alle Einzelheiten finden sich in der TAZ.

2 Gedanken zu „Schul-Volksbegehren: Klassenkampf von „oben““

  1. Liebe Eltern, gibt unseren Kindern Zeit + Unterstützung länger zur Grundschule gehen zu können. Schiebt Sie nicht einfach ab in die Hauptschule, wo die Kinder von anderen gehänselt werden und dort keine Zukunftsaussichten haben. Jedes Kind entwickelt sich anders und bekommt mehr / weniger Unterstützug von zu Hause. Es ist unsere Aufgabe für alle Kinder da zu sein. Natürlich müssen Eltern+Lehrer mitentscheiden, auf welche höhere Schule Ihr Kind dann weiter geht.

  2. Die in Hamburg regierenden Grünen und CDU sind ja gerade von den bürgerlichen Schichten gewählt worden, die jetzt gegen die Schulreform anrennen.
    Da kann man nur sagen, wer zu dumm ist die für ihn richtige Partei zu wählen, darf sich nachher nicht beklagen.

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