GAL unterstützt Volksbegehren zum Wahlrecht

Die GAL unterstützt das Volksbegehren für ein neues Wahlrecht, das am morgen (am 23. Januar) beginnt. Das hat der Landesvorstand in dieser Woche auf seiner Sitzung beschlossen. Bereits 2004 hatte die GAL den von der Initiative „Mehr Demokratie“ initiierten Volksentscheid unterstützt. Bekanntlich richtet sich das Volksbegehren, das GAL-Koalitionspartner CDU mit absoluter Mehrheit durchgesetzt hatte.

Dazu erklärt der stellvertretende GAL-Vorsitzende Anjes Tjarks: „Die letzte Bürgerschaft wurde nach einem komplizierten Mischmasch-Wahlrecht gewählt. Dieser Wahlrechtsmurks ist das Ergebnis des fehlgeschlagenen Versuchs, ein in sich stimmiges Volkswahlrecht so zu verbiegen, dass am Ende kaum noch etwas davon übrig geblieben ist. Das Wahlrecht ist deswegen nicht nur kompliziert, sondern gewährt den Hamburgerinnen und Hamburgern trotz seiner Komplexität kaum Mitsprache. Dieser Zustand ist auf Dauer nicht haltbar. Wir unterstützen daher das Wahlrecht der Initiative, das allen Wählerinnen und Wählern ermöglicht, transparent und demokratisch Einfluss auf die Hamburger Politik zu nehmen.

Kritisch sehen wir allerdings die vom Volkswahlrecht befürwortete Trennung von Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen. Sie bietet zwar auch Chancen, aber sie führt zu einem erheblichen und kaum vertretbaren Mehraufwand für die ehrenamtlich tätigen Bezirksabgeordneten.“

Beschluss Unterstützung Volksbegehren Wahlrecht

Im Januar hat die Initiative „Mehr Demokratie“ zum zweiten Mal ein Volksbegehren für ein neues Wahlrecht in Hamburg gestartet. Kommen die notwendigen 62.000 Unterschriften zusammen, gibt es am 27. September, dem Tag der Bundestagswahl, einen endgültigen und verbindlichen Volksentscheid.

Das neue Wahlrecht birgt große Veränderungen, die uns als Partei die Arbeit nicht einfacher machen (z.B. Trennung von Bezirksversammlungs- und Bürgerschaftswahl). Dennoch ist das Wahlrecht der Volksinitiative aus unserer Sicht deutlich demokratischer und transparenter als das durch die CDU geänderte Wahlrecht, nach dem die letzte Bürgerschaftswahl durchgeführt wurde.

Der Landesvorstand der GAL beschließt, dieses Volksbegehren zu unterstützen und – sollte es erfolgreich sein – für die parteiinterne Vorbereitung auf das neue Wahlrecht eine Arbeitsgruppe analog der Arbeitsgruppe „Wahlrechts- und Strukturreform“ zu installieren.

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