Die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Carola Veit hat erleichtert auf die offizielle Bestätigung der Nachricht reagiert, der Senat werde seine Pläne für das Ende des Veddeler Wasserkreuzes nicht weiter verfolgen. „Diese Entscheidung ist gut und ein großer Erfolg für alle, die sich für den Erhalt der Brücken eingesetzt haben“, sagte Veit am Dienstag.
Gleichzeitig sei es „erstaunlich, dass ausgerechnet die HPA mit der Durchführung beauftragt werden soll“. Schließlich sei es die HPA gewesen, die sich mit falschen Zahlen und Summen stets gegen die Sanierung der Brücken ausgesprochen hatte.
Erst das von der Norddeutschen Affinerie in Auftrag gegebene und bezahlte Gutachten habe belastbare Ergebnisse geliefert und nun endlich auch den Senat zum Umdenken bewogen, sagte Veit. Sie forderte, nun auch die Kosten für die Müggenburger Durchfahrt erneut zu berechnen. Schließlich sei nicht ausgeschlossen, dass auch hier die Zahlen der HPA „einer kritischen Überprüfung nicht standhalten. Auch hier könnten erhebliche Minderausgaben für die Stadt herauskommen“, betonte die Abgeordnete.
Sie hatte Wirtschaftssenator Uldall wiederholt aufgefordert, zur Zukunft des Veddeler Wasserkreuzes klar Stellung zu nehmen. Zuvor hatte es wiederholt widersprüchliche Äußerungen verschiedener Senatsvertreter zu den Niedernfelder Brücken gegeben. „Ich hoffe, dass der Senat jetzt bei seiner Linie bleibt. Diese Posse hat schon viel zu lange gedauert“, sagte Veit.
„Interessant“ in diesem Zusammenhang die mit heutigem Datum herausgegebene Senatsanwort auf Veits letzte Kleine Anfrage zum Thema Wasserkreuz:
„Die Prüfungen der Hamburg Port Authority (HPA) zu dem von der Norddeutschen Affinerie AG in Auftrag gegebenen und Anfang August 2006 vom Ingenieurbüro Leonhardt, Andrä und Partner vorgelegten Gutachten sind noch nicht abgeschlossen. Die Prüfungen beziehen sich insbesondere auf die Frage, ob aufgrund des Alters der Brücke auch eine Reparatur zu vertretbaren Kosten realisiert werden kann. Hierfür sind Materialuntersuchungen erforderlich, um die für das weitere Verfahren erforderlichen statischen Grundlagen zu ermitteln. Für eine Brückenlösung ist aus vergaberechtlichen Gründen zudem eine EU-weite Ausschreibung durchzuführen.“