Güçlü und Blömeke: Doppelmoral beenden

Vor dem Hintergrund der inzwischen wochenlangen hitzigen Debatten um den Umzug eines Bordells innerhalb Wandsbeks fordert die GAL-Bürgerschaftsfraktion ein Ende der Hetze gegen Sexarbeit.

„Sexarbeit ist ein legales Gewerbe. Warum soll ein Bezirksamt ein Bordell verhindern, wenn es nach Recht und Gesetz betrieben wird, in einem Gewerbegebiet liegt, von ihm weder Gefahren ausgehen noch bisher Beschwerden vorgelegen haben? Seit 2002 ist Prostitution legal. Die aufgeheizte doppelmoralische Debatte muss endlich beendet werden“, erklärt Nebahat Güçlü, frauenpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion.

Seit Wochen kochen in Wandsbek die Emotionen hoch. Der geplante Umzug eines Bordells innerhalb Wandsbeks wird von SPD und CDU benutzt, um einerseits die Bezirksamtsleitung in Misskredit zu bringen und andererseits, um moralisierend gegen Sexarbeit vorzugehen. Es entsteht der Eindruck, dass parteipolitische Interessen Vorrang vor Sachlösungen haben.

Die Wandsbeker GAL Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Blömeke dazu: „Anstatt den Bedenken der Wandsbeker BürgerInnen sachlich zu begegnen, schüren SPD und Teile der Wandsbeker CDU hier die Ängste der BürgerInnen. Die Doppelmoral, mit der argumentiert wird, ist unerträglich. Bordelle und Prostitution sind legaler Bestandteil unserer Gesellschaft und es nimmt niemand Schaden, wenn in einem Gewerbegebiet Frauen in einem Bordell ihre Dienste anbieten. Viel mehr sollten die fairen Arbeitsbedingungen für Prostituierte in die Diskussion einbezogen werden, so wie es die Grünen in Wandsbek gemacht haben.“

Güçlü betont: „Hier zeigt sich, wie notwendig der geplante Runde Tisch Sexuelle Dienstleistungen ist. Es ist in Hamburg seit 2002 nicht gelungen, klare Bedingungen für Bordellbetriebe zu schaffen, sowohl hinsichtlich der baurechtlichen Seite als auch in Bezug auf den Betrieb an sich. Ein Grund mehr, dass der Runde Tisch endlich sein Arbeit aufnehmen kann.“

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL ist vereinbart, einen zeitlich befristeten Runden Tisch zum Thema sexuelle Dienstleistungen einzurichten, um ein kooperatives Konzept zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes zu erarbeiten. Die Federführung obliegt der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die GAL rechnet damit, dass er im 1. Quartal seine Arbeit aufnehmen kann.

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