„T“ wie Türke und „R“ wie Russe

Innensenator Ahlhaus provoziert mal wieder den Koalitionspartner: Jetzt hat er einen Vorstoß unternommen, Nationalität und Herkunft von Straftätern in die polizeiliche Kriminalstatistik aufzunehmen. Frau Möller von der GAL wird’s ihm (hoffentlich) nicht durchgehen lassen, die SPD mahnt zur Vorsicht.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat in der Debatte über die Aufnahme des Migrationshintergrundes in die polizeiliche Kriminalstatistik zur Vorsicht gemahnt. „Dem Innensenator geht es bei diesem – erneut unabgestimmten – Vorstoß mit seinem bayerischen CSU-Amtskollegen nicht um die Sache, sondern wieder mal um eine Provokation seines Koalitionspartners“, erklärten die SPD-Innen- und Migrationsexperten Andreas Dressel und Bülent Ciftlik.

Ahlhaus, nach eigenem Bekunden stolz darauf, als Abschiebeminister ausgezeichnet worden zu sein, habe häufig genug unter Beweis gestellt, dass ihm für migrations- und kriminalpolitisch sensible Fragestellungen das nötige Differenzierungsvermögen fehle. Bei so einem hochemotionalen Thema sei das fatal, so die Abgeordneten.

Richtig sei es, im Zusammenhang mit konkreten polizeilichen Handlungskonzepten z. B. im Bereich Jugendgewalt oder bei regionalen Brennpunkten auch den Migrationshintergrund von Tatverdächtigen in die Analyse mit einzubeziehen – z.B. in Form von Lagebildern oder anderen Auswertungen. Dressel: „Zweifelsohne gibt es im Zusammenhang mit der Steuerung von polizeilichen Konzepten einen Erkenntnisgewinn, wenn man die ´Zielgruppe´ klar definieren kann. Aber die Erfassung darf kein Selbstzweck sein, sondern muss immer mit der Fortentwicklung polizeilicher Maßnahmen gekoppelt sein. Das haben die Vorkämpfer für die Ausweitung der Erfassung bisher nicht überzeugend darlegen können.“

Eine flächendeckende Erfassung des Migrationshintergrundes sei zudem geeignet, als integrationspolitisch falsches Signal missverstanden zu werden. Außerdem stellten sich schwierige Abgrenzungsfragen. Dressel: „Wo will man die Grenze ziehen? Fällt ein Deutscher, der einen türkischen Ur-Ur-Großvater hat, noch darunter oder nicht? Das wird doch irgendwann absurd.“ Anm.d.Red.: Oder gar ein polnischer U-Ur-Großvater?

Zudem sei die Kriminalstatistik „aus gutem Grund bundeseinheitlich geregelt, weil sie nur so eine kriminalpolitisch relevante Aussagekraft“ habe, so Dressel. Dies habe der Senat der Bürgerschaft selbst nachdrücklich dargelegt: „Die PKS wird nach bundeseinheitlichen Richtlinien, die durch die Bundesländer und das Bundeskriminalamt (BKA) auf Basis der aktuellen Straftatbestände festgelegt werden, als Jahresstatistik geführt.“ (vgl. Drs. 18/4937). Dressel und Ciftlik: „Wer daran jetzt per Insellösung in so einem heiklen Feld die Axt anlegt, der führt anderes im Schilde als eine rationale Kriminalpolitik. Der nimmt auch in Kauf, dass damit möglicherweise bestimmte Ressentiments bedient werden.“

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