Ahlhaus düpiert die GAL

Die in den Polizeigesetzen verankerten Polizeibefugnisse sollen eng an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung angepasst werden – so hatte es Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag vereinbart. Das war gestern. Heute kündigt Innensenator Ahlhaus, offensichtlich ohne Rücksprache mit der Koalitionspartnerin GAL, Online-Durchsuchungen und die Ausweitung der Videoüberwachung an.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat den heraufziehenden schwarz-grünen Streit um die Onlinedurchsuchung als „selbstverschuldet“ kritisiert. „Jetzt rächt sich, dass an dieser entscheidende Stelle des Koalitionsvertrages nur unverbindliches Wischi-Waschi zu finden ist. Dieser Formelkompromiss hat nicht einmal die 100 Tage des neuen Senats gehalten“, kritisierte SPD-Innenexperte Andreas Dressel am Mittwoch. Im Koalitionsvertrag heißt es im betreffenden Komplex nichtssagend: „Im Übrigen werden die polizeirechtlichen Vorschriften im Lichte der neueren Rechtsprechung auf weitergehende Anpassungsbedarfe überprüft.“

Innensenator Ahlhaus stehe vor allem deshalb unter Erfolgsdruck, weil sein Vorgänger bereits im Herbst letzten Jahres angekündigt hatte, dass seine Behörde schon an einem Gesetzentwurf arbeite, so Dressel. In einer Senatspressemitteilung hieß es seinerzeit wörtlich: „Innensenator Udo Nagel rechnet damit, dass das Gesetzgebungsvorhaben als eines der ersten in der neuen Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.“

Inhaltlich habe das Bundesverfassungsgericht den engen Rahmen vorgegeben – „den kann ohnehin kein Koalitionspartner in die eine oder die andere Richtung ausdehnen“, so Dressel. „Das Urteil kann nur 1:1 umgesetzt werden.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte die Online-Durchsuchung von Computern im Frühjahr nur unter strengen Auflagen erlaubt. Computer von Verdächtigen dürften nur dann ausgeforscht werden, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ konkret gefährdet seien. Neben einer vorherigen richterlichen Anordnung seien auch hinreichende Schutzmechanismen vorzusehen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden.

Zum gleichen Thema erklärt die innenpolitische Sprecherin der LINKEN, Christiane Schneider:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen dem staatlichen Überwachungsdrang Grenzen gesetzt. Das war nötig, weil dieses Bedürfnis des Staates zu erfahren, was die Bürgerinnen und Bürger reden, denken, mit wem sie kommunizieren, wo sie sich aufhalten, wie sie aussehen usw. unstillbar scheint. Mit dem heimlichen Zugriff auf den häuslichen Computer, den der CDU-Innensenator jetzt vorbereitet, greift der Staat in den Kernbereich der Privatsphäre ein. In der Logik dieser Politik ist jeder Bürger, jede Bürgerin potentiell verdächtig.

Es schockiert, wie wenig Politiker wie Ahlhaus die Grund- und Bürgerrechte respektieren und dass sie sich in ihrem Überwachungsdrang auch vom höchsten Gericht nicht bremsen lassen wollen.

Die LINKE wird sich diesem neuen Versuch, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger weiter einzuschränken, mit aller Kraft widersetzen.“

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