Volksgesetzgebung: Rechtslücke schließen

Der Bürgerentscheid zur Ansiedlung von Ikea in Altona hat nach Ansicht der Altonaer CDU eine Rechtslücke in der Volksgesetzgebung der Freien und Hansestadt offenbart. Wie ein Gutachten der Forschungsgemeinschaft Ethik und Politik (FoGEP) für die Altonaer CDU-Fraktion darlegt, stimmen Landesrecht und Bezirksrecht in dieser Frage nicht überein.

Die Landesgesetzgebung schreibt vor, dass ein per Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz innerhalb von zwei Jahren nicht durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid geändert werden darf (§ 23 Abs 4 VAbstG). Soweit ein bezirklicher Bürgerentscheid als Bestandteil der Volksgesetzung zu verstehen wäre, hätte der Pro-Ikea-Entscheid aus verfassungsrechtlicher Sicht somit zwei Jahre bindende Wirkungskraft.

Auf der anderen Seite definiert das Bezirksverwaltungsgesetz das Ergebnis eines bezirklichen Bürgerentscheids als gleichrangig mit einem regulären Beschluss der Bezirksversammlung. Da die Bezirksversammlungen aus juristischer Sicht Verwaltungsorgane sind und keine Gesetzgebungskompetenz haben, sind ihre Beschlüsse faktisch als Empfehlungen, nicht aber als Gesetze zu verstehen.

Insofern greift aus verwaltungsrechtlicher Sicht das Ausschlußkriterium des Volksabstimmungsgesetzes des Landes Hamburg nicht – und das Ergebnis eines bezirklichen Bürgerentscheids kann nach Belieben erneut thematisiert und im Zweifel wechselseitig anders entschieden werden.

Aus Sicht der CDU-Fraktion in Altona kann diese Rechtsdiskrepanz eine Ursache für Politik- und Demokratieverdrossenheit werden. Sie wird deshalb in Gespräche mit der Bürgerschaftsfraktion eintreten mit dem Ziel, eine klare und begründete Ausschlußfrist auch auf Bezirksebene juristisch abzusichern.

CDU-Fraktionschef Uwe Szczesny: „Wie jedes Gesetz muss auch und gerade die Volksgesetzgebung für den Bürger nachvollziehbar und anwendbar sein. Die am Beispiel Ikea derzeit offenkundig werdende Gefahr, mehrheitlich verabschiedete Bürgerentscheide innerhalb nur weniger Wochen durch gegenläufige Initiativen aushebeln oder zumindest nachhaltig beeinträchtigen zu können, ist keinem Bürger vermittelbar. Die Bürgerschaft und der Hamburger CDU-GAL-Senat sind deshalb in der Pflicht, die Volksgesetzgebung so zu gestalten, dass sie ein für den Bürger verständliches und anwendbares Instrument wird. Zumindest auf bezirklicher Ebene ist dieses gegenwärtig nicht der Fall.“

Aus Sicht der Altonaer CDU könnten dazu im Bezirksverwaltungsgesetz festgeschriebene Aussetzungfristen ebenso dienen wie die Festschreibung von Quoren, die eine unmittelbare Neubefassung mit Themen dann ausschließen, wenn der Bürgerwille im Bürgerentscheidsverfahren eindeutig und unverkennbar ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.