Gericht verbietet erneut Kindertagesstätte

Die dringend benötigte Kindertagesstätte in der Reventlowstraße in Othmarschen darf auch in wesentlich verkleinerter Form nicht geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht heute entschieden.

Betreiber SterniPark hatte die Bau- und Betriebsgenehmigung für eine wesentlich verkleinerte Kita beantragt und vom Bezirksamt Altona auch bekommen. Statt ursprünglich 60 sollten nur noch 32 Kinder dort untergebracht werden, zudem wollte SterniPark auf die Nutzung des Gartens verzichten.

Die Nachbarn zogen auch dagegen vor Gericht – und bekamen in erster Instanz Recht: Auch die zweite Baugenehmigung verletze die Rechte der Nachbarn. Weil es sich um ein „besonders geschützes Wohngebiet“ handelt, sei nur eine noch kleinere Kita zulässig, die die Wohnruhe nicht störe.

SPD-Familienexpertin Carola Veit sieht den Senat durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg im Streit um die Kita Reventlowstraße zum Handeln aufgefordert. Sie forderte erneut, den Weg zur Änderung der Baunutzungsverordnung endlich frei zu machen.

„Der Senat – insbesondere der verantwortliche CDU-Senator Wersich – kann jetzt nicht länger untätig bleiben und hoffen, dass Gerichte baurechtliche Probleme lösen. Wenn aus Sicht der Verwaltungsgerichts in einem besonders geschützten Wohngebiet eine Kita mit lediglich 32 Kindern, die sich zudem nur im Haus aufhalten, als zu groß, zu laut, störend und damit unzulässig gilt, muss der Senat handeln. Mit Aussitzen löst er dieses Problem nicht“, sagte Veit.

Seit Monaten warteten viele Eltern in Othmarschen, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder haben, auf eine Lösung des Problems. „Diese Lösung wird es per Gerichtsentscheidung auf absehbare Zeit nicht geben. In Hamburg gibt es noch eine Vielzahl so genannter besonders geschützter Wohngebiete. In diesen Bereichen ist der Ausbau der Kinderbetreuung damit wohl kaum umzusetzen“, sagte die SPD-Abgeordnete.

Sie erneuerte die Forderung der SPD-Bürgerschaftsfraktion nach einer Änderung des Baustufenplans und einer Änderung der Baunutzungsverordnung: „Eine Änderung der Baunutzungsverordnung hat die CDU bislang abgelehnt. Diese würde aber dazu führen, dass Kitas in solchen Baugebieten künftig regelhaft zulässig sind.“

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