Wersich: In Othmarschen fehlen keine Kita-Plätze

Spätestens seit den Vorgängen um die Kita „Reventlowstraße“ ist öffentlich bekannt, dass in Othmarschen die Kita-Versorgung schlecht ist: Kinder mussten in anderen, teils weit entfernten Altonaer Stadtteilen „notuntergebracht“ werden. Aber die Sozialbehörde behauptet in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Kita-Expertin Carola Veit, ihr sei von Versorgungsengpässen in Othmarschen nichts bekannt.

Von verzweifelten Eltern war in der Presse zu lesen; auf einem Elternabend gab der zuständige Behördenvertreter bekannt, in ganz Othmarschen lediglich zwei freie Plätze bei Tagesmüttern nachweisen zu können. Indes: Die zuständige Behörde tut nichts, um diesen Zustand zu ändern, wie die Antwort auf Veits Anfrage ergab.

Nachdem das Verwaltungsgericht die Wiedereröffnung der Kita Reventlowstraße erneut aufgeschoben hat, wird die Situation immer schlimmer: Eltern, die dringend auf einen Kita-Platz warten, wird vom Senat nicht geholfen.

Veit: „Die Sozialbehörde hat nach dem Sozialgesetzbuch und dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz den gesetzlichen Auftrag, für wohnortnahe bzw. arbeitsplatznahe Kita-Plätze zu sorgen. Das ist kein ‚goodwill‘, sondern eine sozialplanerische Verpflichtung. Offenbar ist Herrn Wersich dies nicht klar.“

Auf die Frage der Abgeordneten: „Was hat der Senat seither getan, um für eine zügige Einrichtung von neuen Kita-Plätzen in Othmarschen zu sorgen?“, lautet die Antwort des Senats: „Der zuständigen Behörde liegen derzeit keine Kenntnisse über Eltern vor, die ihre bewilligten Kita-Gutscheine in Othmarschen nicht einlösen konnten.“

Indes haben die Kinder und ihre Eltern, die aus der inzwischen geschlossenen Kita „Reventlowstraße“ wieder weichen mussten, lediglich außerhalb Othmarschens untergebracht werden können. Zudem ist die Situation in den beiden Kitas, die die Kinder aus der Reventlowstraße aufgenommen haben, kaum verantworbar:
Sozialsenator Wersich bestreitet zwar in der Antwort auf die Kleine Anfrage Veits, dass dort eine Überbelegung vorliege.

„Dies entspricht allerdings nicht der Wahrheit“, so Veit. Vielmehr habe die zuständige Behörde ausdrücklich Sondergenehmigungen erteilt, in beiden Kitas mehr Kindern zu betreuen, als eigentlich zulässig. „Das mag für einige Wochen hingehen, aber keinesfalls über Monate – schon gar nicht in der Winterzeit“, so die Abgeordnete. „Will Senator Wersich diese Überbelegung jetzt etwa zum Normalfall erklären und damit die pädagogischen Standards noch weiter senken – nach dem Motto: satt und sauber reicht?“ fragt Veit.

Gemäß § 6 (1) des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG) sowie seiner Begründung hat der Senat zu gewährleisten, dass freie Plätze in Tageseinrichtungen „in zumutbarer Entfernung zur Wohnung des Kindes“ (§ 6 (1)) bzw. „der Arbeitsstätte der Eltern“ (Gesetzes-Begründung zu § 6 KibeG) vorhanden sind.

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