Wahlrecht: Jetzt unterschreiben!

Im Februar 2008 haben die Hamburgerinnen und Hamburger nach einem neuen Wahlrecht Bürgerschaft und Bezirksversammlungen gewählt. Dieses Wahlrecht hat die CDU mit ihrer absoluten Mehrheit, gegen die Stimmen von GAL und SPD in der Bürgerschaft verabschiedet. Zuvor hatten sich die Wählerinnen und Wähler in einem Volksentscheid für eine deutlich weitergehende Fassung des Wahlrechts entschieden. Um dieses wieder einzuführen, werden jetzt Unterschriften gesammelt. Der endgültige Volksentscheid soll am Tag der Bundestagswahlen im September 2009 stattfinden.

Die Verbesserungen des durch Volksinitiative vorgeschlagenen Wahlrechts im Detail (ausführlich: hier) :

* Da die Bezirksversammlungswahlen von der Bürgerschaftswahl abgekoppelt werden, müssten die Wählenden nur noch zwei statt vier Stimmzettel ausfüllen.

* Keine starren Landeslisten. Die Wählenden können auch auf der Landesliste fünf Stimmen auf Personen verteilen und entscheiden damit nicht nur, welche Kandidatinnen und Kandidaten in die Bürgerschaft einziehen, sondern können auch mit ihrer Stimmabgabe eine Koalitionspräferenz ausdrücken. Gerade in Zeiten, bei denen die alten Lager – Rot-Grün oder Schwarz-Gelb – in Hamburg nur noch schwer Mehrheiten erreichen, haben so die Wählenden bei den zukünftigen Bündnissen mehr Mitspracherechte.

* Neu ist, dass aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils zum Wahlrecht aus 2007, Stimmen nicht mehr auf Parteien oder Personen vergeben werden, sondern ausschließlich auf Personen. Das erleichtert die Frage, wie welche Stimmen wirken und macht deutlich, dass es sich um wirklich offene Listen handelt, bei denen die Kandidaten gewinnen, die eben die meisten Stimmen erhalten haben.

* Die 5%-Hürde wird für die Bezirkswahlen abgeschafft. Das bedeutet, dass mehr Stimmen auch in Bezirksmandate umgewandelt werden als bisher. Gerade im kommunalen Bereich wird damit die Demokratie gestärkt. Defacto hat die CDU mit ihren großen Bezirkswahlkreisen bereits diese 5%-Hürde unterlaufen, in vielen Bezirksversammlungen sitzen deswegen seit dieser Wahl auch Abgeordneten, deren Partei nicht die 5% geschafft haben und deswegen keinen Fraktionsstatus erhalten. In vielen anderen Bundesländern mit echten Kommunalvertretungen wie NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein etc. gilt seit langem keine 5%-Hürde mehr.

Unterschriftenlisten gibt es hier zum Download.

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