Showdown am Sievekingplatz

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht findet morgen die mündliche Verhandlung in der Berufung der E.on Hanse Vertrieb GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg in der Sammelklage von 53 Gaskunden statt. Das Landgericht hatte den Kunden Recht gegeben und die Preisänderungsklausel in den Verträgen der E.on Hanse für unwirksam erklärt. Aus der Unwirksamkeit folgt, dass die Kunden nicht zur Zahlung der Preiserhöhungen verpflichtet waren und sind.

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5.700 Gaskunden sparen 1 Million Euro

Für die von der Hamburger Verbraucherzentrale gegründete Gaskundengemeinschaft haben sich 5.700 Verbraucher gemeldet. Die Schweriner WEMAG AG gab das beste Angebot ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt daher den in der Gaskundengemeinschaft (GKG) registrierten Verbrauchern den Vertragsabschluss mit der WEMAG. Lohnen sollte sich die Aktion nicht nur für die Gaskunden, sondern auch für die Verbraucherzentrale: Jeder Interessent hat der Zentrale „für den Aufwand zur Registrierung“ eine Einzugsermächtigung über 10 EUR erteilt.

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