„Zukunft Europa“ mit Martin Schulz

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion lädt Sie im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Fraktion im Dialog“ herzlich ein zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion.

Zukunft Europa – Menschliche Metropole Hamburg

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 19.30 Uhr
Hamburger Rathaus, Kaisersaal

Wir freuen uns, dass wir mit Martin Schulz einen Referenten und Diskussionspartner gewinnen konnten, der die zentralen europapolitischen Themen, wie die Zukunft der Europäischen Verfassung oder die Dienstleistungsrichtlinie an maßgeblicher Stelle aktiv mitgestaltet hat.

Vortrag:

Martin Schulz – Vorsitzender der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament

Mit unserem Konzept der „Menschlichen Metropole Hamburg“ verbinden wir Sozialdemokraten auch ein Europa, das von den Menschen als sozial, gerecht und zukunftsfähig wahrgenommen werden kann. Wo steht Europa heute? Welche Rahmenbedingungen braucht das Europa von heute? Welche Rolle spielen dabei insbesondere die Fragen von Arbeit, Bildung, Umwelt und Sicherheit. Was können Hamburgerinnen und Hamburger konkret von der Europäischen Union erwarten? Diese und andere Fragen sollen bei unserer Veranstaltung im Mittelpunkt stehen.

Begrüßen wird Sie Michael Neumann, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen und bitten für die Organisation der Veranstaltung um Anmeldung per Fax (siehe Anlage) an 040 – 428 31 24 35 oder per Email an info@spd-fraktion-hamburg.de.

SPD-Bürgerbüro feiert Geburtstag

1991 eröffnete die damalige SPD-Landesvorsitzende Traute Müller das Zentrale Bürgerbüro im Kurt-SChumacher-Haus. Ein Team von etwa 20 engagierten Parteimtgliedern löst dort seither ehrenamtlich Probleme, die ratsuchende Bürger allein nicht bewältigen können. Jetzt lädt die SPD zum 15. Geburtstag ein: Mittwoch, 4. Oktober, 17 Uhr im Kurt-Schumacher-Haus, Kurt-Schumacher-Allee 10.

Kinderrechte im Mittelpunkt

FEST.jpegDer Streit um das neue Zentrale Schüler-Register (ZSR) schlägt weiter hohe Wellen. Die GAL fordert, Hamburg möge den Empfehlungen der Süssmuth-Kommission zu folgen und eindeutig klarzustellen, dass Schulen und Lehrer nicht verpflichtet sind, den Behörden ausländische Schüler zu melden, die sich lillegal in Deutschland aufhalten.

FEST.jpegIm Streit um das neue Schülerregister, mit dem auch der Aufenthaltsstatus der Kinder ermittelt werden soll, betont die GAL-Abgeordnete Antje Möller, dass bei allen Diskussionen die Interessen und Rechte der Kinder im Mittelpunkt stehen müssen. „In dem Ziel, allen Hamburger Kindern den Besuch der Schule zu ermöglichen, sollten sich alle einig sein“, sagt Möller.

Sie fordert Schulsenatorin Dinges-Dierig und den Senat auf, bezüglich des Schülerregisters den Empfehlungen der Süssmuthkommission (Unabhängige Kommission Zuwanderung) zu folgen. Diese hat in ihrem Bericht gefordert, „in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz eindeutig klarzustellen, dass Schulen und Lehrer nicht verpflichtet sind, den Behörden ausländische Schüler zu melden, die sich lillegal in Deutschland aufhalten.“

Begründung: „Mit dem Kindeswohl ist es nicht vereinbar, dass Eltern wegen dieser unklaren Rechtslage ihre Kinder nicht in die Schule schicken. Eine Meldepflicht von Personen und Institutionen, mit denen ausländische Kinder im Zusammenhang mit ihrem Schulbesuch Kontakt bekommen, sollte daher generell ausgeschlossen werden.“

Möller verweist darauf, dass andere deutsche Städte wie München oder Freiburg Wege gefunden haben, wie der Schulbesuch von Kindern ohne Aufenthaltsstatus gesichert werden kann. Die GAL-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft eingebracht. „Es geht, man muss es nur wollen“, betont Möller. Sie appelliert an den Senat, den Weg der Konfrontation mit den Schulen und Schulleitungen zu verlassen, die das Recht ihrer Schülerinnen und Schüler auf Bildung verteidigen.

DGB: Rechtsschutz nicht beschneiden

photocaseJUSTIZ.jpegEinschränkungen bei der Prozesskostenhilfe und Gebühren für Sozialgerichtsverfahren (siehe Meldung von heute) bringen Hamburgs DGB in Rage. Zugleich verzeichnet der DGB einen erheblichen Zuwachs bei Rechtsschutzfällen wegen Hartz-IV-Verfahren.

photocaseJUSTIZ.jpegDie Einführung von Verfahrensgebühren für Sozialgerichtsprozesse sowie die Einschränkung der Prozesskostenhilfe würde ausgerechnet die Schwächsten am härtesten treffen, sagt der DGB Hamburg und kritisiert den Hamburger Senat, der diesen Änderungen in Bundesratsdrucksachen offenbar zugestimmt hat.

„Gerade bei denjenigen, bei deren Klagen es um die Existenzsicherung geht – z.B. Arbeitslose, Rentner, Schwerbehinderte – Gebühren einzuführen und gleichzeitig den Zugang zur Prozesskostenhilfe zu erschweren, ist kaltschnäuzig. Viele werden durch diese Verschlechterungen ihr Recht zur Gegenwehr nicht wahrnehmen, also auch kein Recht bekommen“, sagt Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg.

Und weiter: „Erst kürzt man bei vielen Betroffenen mit Hartz IV die Sozialleistungen, überzieht sie mit immer neuen Einschränkungen und Pflichten, versäumt es aber, die ARGE personell ausreichend auszustatten. Und dann baut man auch noch teure Hürden für die Leistungsempfänger auf, die sich von ihren 345 Euro Regelsatz sowieso schon alles vom Munde absparen und denen das Geld fehlt, sich vor Gericht gegen unrechtmäßige Bescheide zu wehren.“ Damit führe sich der Sozialstaat selbst ad absurdum.

DGB-Rechtsschutz verzeichnet Zunahme an Sozialgerichtsfällen

Auf Grund der Einführung von «Hartz IV» in 2005 nahmen die Sozialgerichtsprozesse, die der DGB Rechtsschutz in Hamburg für seine Gewerkschaftsmitglieder geführt hat, im vergangenen Jahr im Bereich Arbeitslosengeld II (früher Arbeitslosenhilfe) um rund 15 Prozent zu, Tendenz steigend. Diese Fälle machten ca. 30 Prozent aller Sozialgerichtsfälle aus, die der DGB Rechtsschutz vor Hamburger Gerichten vertrat, gefolgt von Verfahren gegen Renten- (25 Prozent) und Unfallversicherungen (12 Prozent). In etwa 80 Prozent der Fälle konnten (Teil)Erfolge für die vertretenen Gewerkschaftsmitglieder errungen werden.

Fachtagung: Schule für Alle

photocaseSCHULE.jpeg„Bildung von der Kita bis zur Uni ist ein Schlüsselthema des 21. Jahrhunderts. Über die Zukunft von Hamburgs Schulsystem wird allerorten diskutiert – selten jedoch mit einer solchen Breite, wie sie bei einer Fachtagung am Sonnabend zu erwarten ist.

photocaseSCHULE.jpeg„Was können wir tun, damit alle Kinder und Jugendlichen in Hamburg die gleichen Chancen auf Bildung und auf individuelle Förderung an Schulen bekommen? Über die Schritte aus der Ungerechtigkeit des deutschen Bildungswesens werden Sonnabend Eltern-, Lehrer- und
SchülervertreterInnen, Wissenschaftlerinnen, Gewerkschafter, Abgeordnete verschiedener Parteien und andere BildungsexpertInnen diskutieren.

Einzigartig ist der breite Kreis von Veranstaltern, der auf Initiative der GEW für diese Tagung kooperiert und der sich zum Ziel gesetzt hat, das Hamburger Schulwesen weiterzuentwickeln in Richtung auf ein integratives System.

Initiator Klaus Bullan, Vorsitzender der GEW Hamburg: „Die Diskussion ist überfällig! Immer wieder bestätigen uns Untersuchungen, wie ungerecht und ausgrenzend unser gegliedertes Schulsystem ist. Wir wollen endlich weg von einem System, das Kinder schon nach der vierten Klasse sortiert in mehr oder weniger vielversprechende Bildungszweige. Was Hamburg braucht ist eine Schule, in der alle Kinder ganztags gemeinsam lernen können.“

Hier die Einzelheiten zur Fachtagung:

HAMBURG BRAUCHT EINE SCHULE FÜR ALLE – Welche Schritte gehen wir jetzt?

Sonnabend, 7. Oktober 2006 von 10 bis 17 Uhr, Aula Gymnasium Klosterschule, Westphalensweg 7 in 20099 Hamburg (Nähe Berliner Tor). Die Teilnahme ist kostenlos.

Um Anmeldung wird gebeten: info@gew-hamburg.de oder per fax 44 08 77

Tagungsablauf:

Vormittags: Impulsreferate von Prof. Dr. Matthias v. Saldern (Universität Lüneburg), Marianne Demmer (GEW), Dieter Wunder (Bildungsexperte) und Ulrich Vieluf (Landesinstitut für Lehrerbildung).

Nachmittags: Arbeitsgruppen zu den Themen

+ Stadtentwicklung /Schulentwicklung
+ Wege zu einer Schule für Alle
+ Chancengleichheit in der Schule / Erfolgreicher Start in die Arbeitswelt
+ Integration von MigrantInnen
+ Volksinitiative für eine Schule für Alle

Die VeranstalterInnen sind:

Klaus Bullan, Vorsitzender GEW Hamburg; Karen Medrow-Struß, Vorsitzende des Elternvereins Hamburg e.V.; Christa Goetsch, Fraktionsvorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion; Sabine Boeddinghaus, Abgeordnete der SPD-Bürgerschaftsfraktion; Simon Frerk Stülcken, SchülerInnenkammer Hamburg; Holger Gisch, Vorsitzender der Elternkammer Hamburg; Katrin Blümel, Vorsitzende der Lehrerkammer Hamburg; Prof. Dr. Ursula Neumann, Erziehungswissenschaftlerin Universität Hamburg und ehemalige Ausländerbeauftragte Hamburg; Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg; Prof. Dr. Ingrid Gogolin, Erziehungswissenschaftlerin Universität Hamburg; Mathias Frommann, Bezirksamtsleiter Hamburg Nord; Prof. Dr. Norman Paech, Bundestagsabgeordneter der Fraktion „Die Linke“; Wolfgang Rose, Landesbezirksleiter ver.di Hamburg; Dr. med. Charlotte Köttgen, Fachärztin für Kinder/Jugendpsychiatrie/Psychotherapie; Dr. Dorothee Bittscheidt, ehemalige Präsidentin der HWP; Prof.Dr. Hans J. Kleinsteuber, Politikwissenschaftler Universität Hamburg;
Jutta Blankau, Bezirksleiterin IG Metall, Bezirk Küste.

Hamburg: Lebensgefährlicher Staub

STAUB.jpegDie Feinstaub-Belastung Hamburgs wird immer schlimmer, aber der Senat tut nichts dagegen. Gerade wurden am Messpunkt Habichtstraße zum 35. Mal die Feinstaub-Grenzwerte überschritten. Die GAL fordert, Hamburg innerhalb des Rings 2 zur Umweltzone zu deklarieren – so, wie z.B. Stockholm, Göteborg und demnächst München dies tun.

STAUB.jpegMit der 35. Überschreitung des zulässigen Tages-Höchstwerts für Feinstaub an der Messstation Habichtstraße hat Hamburg auch dieses Jahr wieder die Vorgaben der EU-Feinstaubrichtlinie verletzt – und das lange vor Beginn der kalten Jahreszeit, die erfahrungsgemäß weitere Überschreitungstage mit sich bringen wird. Neun der zwölf Hamburger Messstationen haben dieses Jahr schon mehr Überschreitungs-Tage registriert als im ganzen Jahr 2005. Die GAL fordert daher eine innerstädtische Umweltzone.

Christian Maaß, umweltpolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, konstatiert das völlige Versagen von Umweltsenator Freytag: „Die Situation für die Menschen in der Habichtstraße und für Hamburg insgesamt hat sich nicht verbessert, sondern verschlimmert. Feinstaub kostet jedes Jahr tausende Menschen die Gesundheit. Die Untätigkeit des Senats ist lebensgefährlich, insbesondere für die Anwohner von Hauptverkehrsstraßen.“

GAL-Verkehrsexperte Jörg Lühmann ergänzt: „Der Senat hat mit seinem 39-Punkte-Plan versucht, Verkehrsbeschleunigung als Umweltschutz zu verkaufen. Dass das nichts bringen würde, war abzusehen. Wirksame Maßnahmen sind lange überfällig. Das heißt auch, dass umweltfreundliche Verkehrsmittel wie das Fahrrad und Zu-Fuß-Gehen gefördert werden müssen – an der Habichtstraße werden diese Verkehrsarten jedoch gezielt ausgebremst.“

Die beiden Grünen fordern vom Senat, die Innenstadt innerhalb und einschließlich des Ring 2 zur Umweltzone zu erklären. Lühmann und Maaß: „Wir wollen die Dreckschleudern aus der Innenstadt verbannen. Dieselfahrzeuge ohne moderne Technik müssen aus der Stadt ausgesperrt werden. Das würde die Umwelt spürbar entlasten. Für Autobesitzer entsteht ein Anreiz, Russfilter nachzurüsten oder auf emissionsarme Fahrzeuge umzusteigen.“

Der positive Umwelteffekt von Umweltzonen ist durch die Erfahrungen anderer europäischer Städte wie Stockholm oder Göteborg belegt; ebenso, dass der Wirtschaftsverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird. München wird seine Innenstadt ab Oktober als Umweltzone ausweisen, die Stadt erwartet, dass dadurch die Feinstaubbelastung um 20 Prozent zurückgeht.

Proud to be a teacher

photocaseSCHULE.jpeg„Lehrerinnen und Lehrer sind zu recht stolz auf ihren Beruf. Je klarer sich die Gesellschaft zu ihnen bekennt und sie unterstützt, desto besser können sie ihren Beruf ausüben“, erklärt der Vorsitzende der GEW Hamburg, Klaus Bullan, anlässlich des 12. Weltlehrertages am 5. Oktober 2006. „Proud to be a teacher“ weiterlesen

Filmfest: Grußwort statt Standortpolitik

CASABLANCA.jpegWolken über dem morgen beginnenden Filmfest: Hamburg steckt als Filmstandort in der Krise. Daran ändern auch Grußworte des Bürgermeisters nichs sagt die GAL – was fehlt ist ein Konzept.

CASABLANCA.jpegMorgen beginnt das Hamburger Filmfest 2006. Die GAL-Fraktion nimmt diesen Start zum Anlass, dem Senat schwere Versäumnisse in der Filmpolitik vorzuwerfen. Dazu Farid Müller, medienpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion: „Der Senat bleibt in der Filmpolitik passiv. Was fehlt, ist in Hamburg ein wirksames Konzept. Ein Grußwort des Bürgermeisters zur Eröffnung des Filmfests ersetzt noch keine Standortpolitik. Der Senat ruht sich auf den Erfolgen der Vorgängersenate aus, ohne neue Strategien zu entwerfen. Deswegen fällt Hamburg immer weiter zurück.“

Dies belege eine aktuelle Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zu den großen Filmstandorten in Deutschland. Nach dieser Studie liegt Hamburg inzwischen bei den Beschäftigtenzahlen mit 8.987 nur noch auf dem fünften Platz hinter München, Köln, Berlin und Rhein-Main.

Dieses schlechte Abschneiden beruhe unmittelbar auf der „dilletantischen“ Kürzung der Filmförderung durch den Senat. Das belege die Geschäftsentwicklung in 2005, die bei 47 Prozent der Hamburger Filmunternehmen abnehmend und schlechter als 2004 bewertet wird. Für 2006 bewerten dagegen die Filmschaffenden in Berlin, Köln und Leipzig ihre Geschäftslage positiver als in Hamburg.

Die unmittelbaren Auswirkungen der Kürzung der Filmförderung werde besonders auf dem Arbeitsmarkt deutlich. Nach den Kürzungen sei zwischen 2004 und 2005 die Anzahl der Filmbeschäftigten von 2004 auf 2005 um 4,2 Prozent zurückgegangen.

Noch sei der Filmstandort Hamburg jedoch nicht vollkommen ruiniert. So werde die Standortzufriedenheit nur noch in München besser bewertet. Die Loyalität zur Hansestadt werde jedoch nicht ewig halten. Am Ende zähle auch in der Filmindustrie vor allem das Geld. Und hier liege Hamburg bei der Filmförderung mit nur sieben Millionen Euro in 2005/2006 hinter allen wichtigen Filmstandorten Deutschlands zurück.

„Der CDU-Senat darf den Filmstandort nicht länger austrocknen lassen“, fordert Müller. „Die Filmförderung braucht dringend wieder mehr Geld. Kürzen kann man zum Beispiel bei Hamburg Marketing. Denn was trägt besser zum Image bei, als ein glänzende Filmstadt? Geld allein wird aber nicht reichen, um die Miesere zu beenden. Was fehlt, sind Konzepte.“

Unter der CDU sei die Hamburger Filmpolitik von einer deprimierende Konzeptionslosigkeit gekennzeichnet. Mit staatlicher Förderung würden junge Filmtalente an der Hamburg Media School ausgebildet, aber die Basis für einen beruflichen Erfolg in Hamburg entziehe man ihnen. Weder beim versprochenen Existenzgründerzentrum noch beim Standortförderkonzept gäbe es Lebenszeichen vom Senat. „Die Filmstadt Hamburg braucht endlich konkrete Perspektiven statt belangloser Grußworte“, sagt Müller.

Die zitierte Studie von Ernst & Young im Internet:

http://www.ey.com/global/download.nsf/Germany/Studie_Filmbarometer_2006/$file/Filmbarometer_2006.pdf

Gutes Recht für Arme teurer

photocaseJUSTIZ.jpegProzesse sind teuer. Damit Arme dennoch ihr Recht bekommen, gib es Prozesskostenhilfe. Die wird jetzt mit Hilfe des Hamburger Senats eingeschränkt. Weitere Neuerung: Auch für bisher kostenfreie Sozialgerichtsverfahren werden künftig Gebühren erhoben.

photocaseJUSTIZ.jpegAus den Antworten zweier Anfragen des GAL-Abgeordneten Dr. Till Steffen geht hervor, dass der Hamburger Senat zwei umstrittenen Bundesratsdrucksachen zur Einschränkung der Prozesskostenhilfe (PKH) und zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes zugestimmt hat (Drs. 18/5030 und 18/5035).

Den Gesetzentwürfen zufolge sollen die Rechte der mittellosen Kläger besonders durch finanzielle Hürden massiv eingeschränkt werden. „Der Hamburger Senat möchte die gestiegenen Gerichtskosten auf die sozial Schwachen abwälzen, die schon heute kaum Möglichkeiten haben, ihr Recht durchzusetzen. Das ist unsozial und darüber hinaus verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, so der rechtspolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion.

Der Bundesrat hat auf Initiative von Niedersachsen und Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/1994). Erklärtes Ziel des Entwurfs ist es, der angeblich exorbitant gestiegenen PKH einen Riegel vorzuschieben. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat mehrere Maßnahmen vor. Diese sind insbesondere:

– Absenkungen der Einkommensfreibeträge auf das sozialhilferechtliche Existenzminimum,

– Anhebung der Ratenhöhe,

– das Streichen der gegenwärtigen Begrenzung der Ratenzahlung auf max. 48 Monate,

– volle Anrechnung des durch den Prozess Erlangten für die Rückzahlung der PKH – ohne Begrenzung auf Existenzminimum oder Schonvermögen,

– die Einführung einer PKH-Bewilligungsgebühr in Höhe von 50 Euro bei Ratenzahlung.

Die im Gesetzentwurf genannten Zahlen basieren auf keiner belastbaren Grundlage. Ein Regelungsbedarf lässt sich mit ihnen nicht begründen. Auch in Hamburg fehlt dazu das nötige Datenmaterial. Aus den Antworten des Senats (Drs. 18/5030) wurde offensichtlich, dass die Gesamtausgaben für die PKH an Hamburgs Gerichten nicht separat ausgewiesen werden; die Fallzahlen und Bewilligungen für PKH werden in einigen Gerichtszweigen überhaupt nicht erfasst – ebenso die Verfahrensdauer für PKH-Verfahren.

Darüber hinaus kann der Senat keinerlei Datenmaterial über mögliche PKH-Rückflüsse liefern. Zu guter Letzt muss er auch eingestehen, dass er sich bis auf sein zustimmendes Verhalten im Bundesrat nicht mit der Thematik für Hamburg befasst hat (Drs. 18/5030, Antwort zu Frage 3).

Richtig ist, dass die staatlichen Aufwendungen für PKH im letzten Jahr bundesweit gestiegen sind. Der Hauptgrund liegt jedoch in der gesetzlichen Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz aus dem Jahre 2004. In Hamburg sind die Rechtsanwaltskosten bei Prozesskostenhilfesachen von 2001 (8,9 Millionen) bis 2005 (knapp 13 Millionen) um rund 45% gestiegen. In diesem Jahr werden sich die Ausgaben auf rund 14,5 Millionen belaufen (Hochrechnung). „Die vorhersehbaren Folgen, die mit dem Anheben der Anwaltsvergütung verbunden sind, jetzt auf die sozial Schwachen abzuwälzen, ist das falsche sozialpolitische Zeichen“, so Steffen.

Ein weiteres Argument für eine Neuregelung der PKH ist die Bestrebung, den angeblichen Missbrauch einzudämmen. Dabei handelt sich einmal mehr um eine unbewiesene Behauptung. Schon jetzt wird PKH nur dann vom Gericht gewährt, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Auch in Hamburg kann der Senat keinerlei Auskunft über eine mögliche missbräuchliche Inanspruchnahme geben.

Steffen bilanziert: „Der Hamburger Senat soll erst mal aussagekräftige Fakten liefern, bevor er das Leben der Mittellosen und Einkommensarmen noch zusätzlich belastet. Statt mit Fakten arbeitet er mit haltlosen Schuldzuweisungen an ganze Bevölkerungsgruppen. Diese PKH-Reformvorschläge verdienen Ablehnung auf ganzer Linie!“

Gleiches gilt für den ebenfalls vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (BT-Drs.16/1028), der die bestehende Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte aufgeben und eine allgemeine Verfahrensgebühr von 75 Euro einführen will. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe sei sozialgerichtlicher Rechtsschutz weiterhin umfassend gewährleistet, behauptet der Bundesrat. In Anbetracht der Tatsache, dass gerade diese ja ebenfalls beschnitten wird, ist der Verweis darauf fast zynisch. Der Bundesrat rechnet mit einer erheblichen Reduktion der Streitsachen. Der Hamburger Senat will auf diese Weise die durch Hartz IV gestiegenen Verfahrenszahlen vor den Sozialgerichten eindämmen. Im Jahre 2005 gab es deshalb zusätzlich 1800 Verfahren, im ersten Halbjahr 2006 waren es bereits 1380.

„Die Leistungsempfänger durch finanzielle Abschreckung dazu zu bewegen, nicht um die Rechtmäßigkeit ihres Leistungsbescheids zu prozessieren, ist ungerecht und sozial verwerflich. Wer am Existenzminimum lebt, führt kein Sparbuch für mögliche Rechtsstreitigkeiten“, so Steffen.