Müller begrüßt Raucher-Kompromiss

Als „sinnvolle Lösung“ bezeichnet der Altonaer Wahlkreisabgeordnete Stephan Müller (CDU) – selbst immer noch Genussraucher – den zwischen CDU und GAL gefundenen Kompromiss zur Handhabung des Rauchverbots in Hamburger Gaststätten.

„Unstrittig ist, dass die Gesundheit von Nichtrauchern nicht beeinträchtigt werden darf. Der Kompromiss sieht deshalb vor, dass grundsätzlich in allen gastronomischen Betrieben, in denen Speisen angeboten werden, ausnahmslos absolutes Rauchverbot gilt. Gleiches gilt auch für Gaststätten oder beispielsweise Vereinsheime, die von Jugendlichen aufgesucht werden können.

Die einzige Ausnahme, die es der klassischen Eckkneipe ebenso wie beispielsweise der Nachtbar ermöglicht, das Rauchen zuzulassen, sind Gastronomiebetriebe, in denen es kein Speisenangebot und keinen Zutritt für Jugendliche gibt. Diese sind ausdrücklich als Raucherkneipen zu kennzeichnen. Anders als seinerzeit in Bayern ist mit dieser Regelung beispielsweise das Rauchen in Festzelten nur dann möglich, wenn Jugendliche keinen Zutritt haben und die Haxe im raucherfreien Nachbarzelt am Grill brutzelt“, so der Abgeordnete.
Müller weist besonders darauf hin, dass ein schneller Wechsel von Raucherkneipe zu Nichtrauchergaststätte nach dem Motto: Alle Nichtraucher haben aufgegessen und die Speisekarten sind eingesammelt, also darf geraucht werden, nicht zulässig ist. Ebenso können Diskotheken nicht bis 22 Uhr als Nichtraucherangebot fungieren und anschließend zur Raucherdisko mutieren.

„Die Gastronomen haben jetzt die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob sie sich Rauchern oder Nichtrauchern zuwenden wollen. Die dann getroffene Entscheidung ist jedoch absolut. Das ist auch deshalb richtig, weil Zigarettenrauch in den Räumen nicht automatisch verschwindet, weil kurzfristig ein Rauchverbot gilt. Die Großdiskothek wird sich deshalb entscheiden müssen, ob sie ihr Angebot für Jugendliche aufrecht erhält – also rauchfrei ist – oder sich ausschließlich Erwachsenen öffnet und dafür das Rauchen ermöglicht.

Gerade die häufig inhabergeführte Eckkneipe kann sich jetzt jedoch optimal auf ihre Gäste einstellen. Und ganz muss auf feste Nahrung auch dort nicht verzichtet werden: Erdnüsse oder Salzstangen gelten nicht als gastronomisches Speisenangebot“, erläutert der Bürgerschaftabgeordnete den gefundenen Kompromiss.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.