Läuse: Attest-Kosten sollen übernommen werden

Läuse auf Kinderköpfen haben in Herbst und Winter Konjunktur. Wer befallen ist, muss nach erfolgreicher Bekämpfung ein Attest vorlegen. Die LINKE fordert die Übernahme der Kosten für Hartz-IV-EmpfängerInnen.

Kopfläuse sind ansteckend. Wenn ein Kinderkopf von ihnen befallen war, müssen Eltern in der Regel in der Kita oder der Schule ein Attest vorlegen, um nachzuweisen, dass die Parasiten beseitigt sind. Diese Atteste kosten aber seit neuestem Geld – die Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte sieht Beträge zwischen 2,33 und 8,16 Euro vor. Viele Ärztinnen und Ärzte nehmen fünf Euro für ein Läuse-Attest.

„Zuviel Geld für arme Menschen“, findet Kersten Artus, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. „Läuse können mehrmals im Jahr auftreten. Schon die einmaligen Kosten von fünf Euro können einen dünnen Haushaltsetat einer Familie, die zum Beispiel auf Hartz IV angewiesen ist, überdehnen. Daher müssen die Attestkosten bei Hartz IV-Empfänger/-innen übernommen werden.“

Wenn die kalte Jahreszeit beginnt, haben Läuse Hochkonjunktur. Läuse sind unangenehm, aber keineswegs ein Zeichen von mangelnder Hygiene oder ein Hinweis auf den sozialen Status. In Großstädten wie Hamburg ist das Übertragungsrisiko besonders hoch. Dennoch schämen sich viele Familien, Kopflausbefall zuzugeben. Dabei leben Läuse überall dort, wo Menschen „die Köpfe zusammen stecken“, Jacken und Mützen eng beieinander an Garderoben hängen oder gemeinsame Kämme und Bürsten benutzt werden.

„Es gibt viele Mythen über Läuse“, sagt Kersten Artus. „Das Schlimmste ist, dass manchmal Eltern, die Läuse das erste Mal erleben, auf die Suche nach möglichen Verursachern gehen – nicht selten mit der Folge, dass diejenigen, die zuerst einen Läusebefall melden oder zu lange bei einer Läuseplage abwesend sind, stigmatisiert werden können. Daher ist es wichtig, dass Läuse-Atteste nicht aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.“

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