Flaschenverbot wirkungs-, Senat ahnungslos

Angesichts des weitgehend wirkungslosen Glasflaschenverbots auf dem Kiez hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Senat aufgefordert, per Verordnung ein Glasflaschenverbot durchzusetzen.

„Die Selbstverpflichtung war formlos, fristlos und folgenlos. Der Senat darf nicht länger so tun, als bekomme er von der aktuellen Entwicklung nichts mit. Er muss seiner Verantwortung endlich gerecht werden und per Verordnung ein Glasflaschenverbot durchsetzen. Flaschen dürfen nicht immer wieder zu Waffen werden“, sagten der SPD-Innenexperte Andreas Dressel und der SPD-Abgeordnete Andy Grote, der auf St. Pauli wohnt.

„Gerade Innensenator Ahlhaus steht hier in der Pflicht“, so Dressel. Ahlhaus habe – noch als Innenstaatsrat – im vergangenen Winter gesetzliche Maßnahmen angekündigt, sollte die freiwillige Selbstverpflichtung nicht greifen: „Wer die Lippen spitzt, der muss auch pfeifen.“

Grote nannte die Entscheidung des Senats „von Anfang an zu riskant“, angesichts der zahlreichen, zum Teil schwersten Verletzungen durch Glasflaschen auf St. Pauli auf Freiwilligkeit zu setzen. Jetzt untätig zu bleiben, wäre verantwortungslos und würde die Kiezbesucher der Verletzungsgefahr bewusst weiter aussetzen.“

Es ist „ziemlich dreist“, so die Abgeordneten, dass der Senat gegenüber Parlament und Öffentlichkeit so tue, als sei die Selbstverpflichtung erfolgreich – so geschehen in einer aktuellen Senatsanfrage der beiden Abgeordneten (Drs. 19/1110, hier als PDF). „Entweder ist der Senat komplett ahnungslos oder die Behörden sagen wissentlich die Unwahrheit – beides ist schlimm.“ Die beiden Sozialdemokraten kündigten eine weitere Anfrage zu diesem Thema an.

Daneben gelte es insgesamt, das Thema „Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs zur Gewaltprävention“ ganz oben auf die Tagesordnung zu setzen. „Hier ist beim Senat bisher komplette Fehlanzeige – und zwar sowohl in präventiver wie in repressiver Hinsicht“, so Dressel. „Die Liberalisierung des Ladenschlusses hat die ungehemmte Zugänglichkeit zu Alkohol in rauen Mengen zu Billigstpreisen und zu jeder Tages- und Nachtzeit erst möglich gemacht.“ Die SPD-Fraktion erneuerte deshalb ihre Forderung, zu prüfen, inwieweit der Verkauf alkoholhaltiger Getränke in den Abend- und Nachtstunden im Rahmen einer Verschärfung des Ladenschlussrechts zu untersagen ist.

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