SPD fordert Streichung von Luxusinvestitionen

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat den Senat aufgefordert, zur Beseitigung der Schlagloch-Schäden keine neuen Schulden aufzunehmen. „Das Sofortprogramm kann und muss durch Umschichtungen im Haushalt finanziert werden“, sagte SPD-Finanzexperte Peter Tschentscher mit Blick auf die Beratung des Haushaltsausschusses am Freitag.

In der dort vorliegenden Drucksache schlage der Senat bisher vor, zur Finanzierung seines „Sofortprogramms“ 10 Millionen Euro aus dem Grundstock für Grunderwerb zu entnehmen. Damit vergrößere sich das Finanzierungsdefizit, das durch Kreditaufnahmen im Schattenhaushalt des „Konjunkturstabilisierungs-Fonds“ gedeckt werde, so Tschentscher. CDU und GAL fielen damit dem neuen Finanzsenator in den Rücken. Dieser hatte nach seiner Vereidigung im Parlament vor nicht einmal zwei Wochen angekündigt, keine zusätzlichen Schulden machen zu wollen.

„Die auch vom Rechnungshof geforderten Maßnahmen zur Straßensanierung müssen stattdessen durch Streichung von Luxusinvestitionen finanziert werden“, sagte Tschentscher und verwies auf die Streichungsvorschläge seiner Fraktion beim unwirtschaftlichen Bau der Hafencity-Universität (67 Mio. Euro), dem Haus des Waldes (4 Mio. Euro) und den unterirdischen Schießständen der Polizei (30 Mio. Euro). Sollten CDU und GAL die Vorschläge der Opposition weiterhin ablehnen, müssten sie die Kraft aufbringen, sich auf andere Einsparungen zu einigen, statt mit jeder neuen Ausgabe zusätzliche neue Schulden zu beschließen.

Bei einem Investitionsvolumen von 1,230 Milliarden Euro für das Jahr 2010 sei es möglich, nicht nur die bisher für die Straßensanierung vorgesehenen 10 Millionen Euro durch Umschichtungen zu finanzieren, sondern auch die am Ende tatsächlich erforderliche Summe. Nur so könne der dauerhafte Substanzverlust der Hamburger Straßen aufgehalten werden, der langfristig erhebliche Zusatzkosten für die Stadt verursache. Der Rechnungshof hatte dieses Problem der Investitionsplanung in seinem jüngsten Bericht deutlich kritisiert und den Senat gemäß § 7 der Landeshaushaltsordnung zu wirtschaftlicherem Handeln aufgefordert.

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