Glasnost im Rathaus

Von ganz ungewohnter Leutseligkeit und Offenheit will sich der Senat gegenüber den Abgeordneten der Bürgerschaft zeigen: Er will den Abgeordneten (endlich) die Akten zur Elbphilharmonie vorlegen. Und zwar nicht nur die, die er auf Grund eines Aktenvorlageersuchens vorlegen muss, sondern auch solche, die er gar nicht müsste. Der Pferdefuß: Wer da hineinsehen will, muss vorher versichern, dass er über den Inhalt Geheimhaltung wahrt.

So hat es der Senat heute bekanntgegeben:

In seiner Sitzung am vergangenen Dienstag hat der Hamburger Senat beschlossen, gemäß dem Aktenvorlageersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft zum Projekt Elbphilharmonie vom 22. Januar 2009, sämtliche vorlagefähige Akten zu übermitteln.

Betroffen sind 274 Aktenordner aus den Geschäftsbereichen der Senatskanzlei, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, der Finanzbehörde, der Justizbehörde, der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, der Behörde für Inneres, der Behörde für Soziales und Gesundheit sowie der Behörde für Kultur, Sport und Medien. Das Aktenvorlageersuchen erfasst alle Akten, die den Verlauf des Bauprojekts und die damit verbundene Kostenentwicklung beinhalten. Der erfasste Zeitraum reicht zurück bis zu den ersten konzeptionellen Überlegungen zur Errichtung einer neuen Konzerthalle in der HafenCity (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 16. Dezember 2003, Drucksache 17/3924).

Der Senat hat zudem beschlossen, den Abgeordneten der Bürgerschaft gegen Zusicherung der Vertraulichkeit die Einsicht in die internen Prüfungsakten der ReGe zu den Verhandlungsergebnissen mit dem Generalunternehmer und dem Generalplaner aus November 2008 zu ermöglichen. Diese Vorgänge zur Frage der Angemessenheit der erzielten Verhandlungsergebnisse umfassen zusätzlich insgesamt 130 Aktenordner. Mit seiner Entscheidung erweitert der Senat die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten der Bürgerschaft über den verfassungsrechtlichen Anspruch hinaus.

Um dem Aufklärungsinteresse der Bürgerschaft gerecht zu werden, möchte der Senat der Bürgerschaft zudem die vertrauliche Einsicht in weitere Aktenbestandteile des Senates gewähren, die aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen bisher vom Aktenvorlageersuchen ausgenommen sind. Die betrifft vor allem die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen und den Hergang der Vertragsverhandlungen. In einem Brief an den Präsidenten der Bürgerschaft hat der Erste Bürgermeister einen entsprechenden Verfahrenvorschlag zur Sicherstellung des notwendigen Geheimnisschutzes gemacht.

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