Buchenhofwald: Trickst und täuscht der Senat?

Die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Anne Krischok hat die Baumfällungen am Buchenhofwald als „behördlichen Beitrag zur Politikverdrossenheit“ bezeichnet. Der Senat ignoriere den Bürgerwillen und diskreditiere den Sachverstand vor Ort, sagte Krischok. Sie rief den Bürgerentscheid zum Erhalt des Buchenhofwalds in Erinnerung: Im November vergangenen Jahres hatte sich eine überwältigende Zahl der Altonaer Bevölkerung für einen Erhalt des ökologisch bedeutsamen Waldes an der Osdorfer Landstraße in Iserbrook ausgesprochen.

In die Feierlichkeiten der Bürger über den Erfolg des Begehrens sei die rechtliche Beanstandung des Bezirksamts wie eine Bombe eingeschlagen: Nachdem die Bezirksversammlung sich am 26. November dieser Entscheidung nicht angeschlossen hatte, musste der Senat entscheiden. „Und dies, obwohl die Grünen noch im letzten Wahlkampf versprachen, das aus dem Jahr 1938 geltende und überholte Baurecht endlich mit zeitgemäßen Planungsinstrumenten überplanen zu wollen und diesen Wald somit Naturschutz zu gewähren. Warum wird dieses Versprechen nicht beim Buchenhof-Wald angewandt?“, fragt Krischok.

Auch der Gang vor die Gerichte sei für die Bürgerinitiative zum Erhalt des Buchenhofwaldes erfolglos geblieben: „Nachdem der Senat den Bürgerentscheid aufgehoben hatte, stellten Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht fest, dass nunmehr die Kläger keine Klagebefugnis hätten. Man hätte vorher präventiv klagen müssen.“

Pikant: Noch bevor die Anwohner sich an die Gerichte gewandt hatten, schrieben sie eine Petition an den Eingabenausschuss. Die Eingabe wurde nicht rechtzeitig an die zuständigen Stellen weitergeleitet, obwohl sie bereits am 2. Februar eingereicht wurde. Somit konnte der Senat eine Woche später die Fällgenehmigung freigeben. Ein merkwürdiges Versehen – und: „Ein Schelm, der Böses dabei denkt“, sagte Krischok.

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