Hamburg plant Ökologischen Mietenspiegel

Hamburg will die im nächsten Jahr anstehende Fortschreibung des Mietenspiegels nutzen, um darin energetische Komponenten aufzunehmen und ihn so zu einem „Ökologischen Mietenspiegel“ weiterzuentwickeln. Dies teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Ole Thorben Buschhüter mit. Im schwarz-grün regierten Frankfurt am Main scheiterte allerdings erst kürzlich die Erstellung eines Ökologischen Mietenspiegels an mangelnder Mitwirkungsbereitschaft der Vermieter.

Im September habe bereits ein Workshop stattgefunden, in dem alle relevanten Gruppen der wohnungswirtschaftlichen Akteure in den Planungsprozess für den Ökologischen Mietenspiegel mit einbezogen wurden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) sei bestrebt, so der Senat in seiner Antwort, über den Ökologischen Mietenspiegel einen breiten Konsens im
Arbeitskreis Mietenspiegel zu erreichen, der das Verfahren seit vielen Jahren begleitet.

„Ohne den Konsens aller Beteiligten wird es den „Ökologischen Mietenspiegel“ nicht geben können. Eine Pleite wie in Frankfurt darf sich in Hamburg nicht wiederholen“, sagt Buschhüter. Der dortige Vermieter-Verband hatte kritisiert, dass es nicht Aufgabe des Mietenspiegels sei, einen Anreiz für energetische Investitionen zu bieten, außerdem reduziere eine Absenkung der Nettokaltmiete die
Investitionsfähigkeit der Vermieter. Der Verband hatte deshalb seinen Mitgliedern empfohlen, den energetischen Teil des Fragebogens zur Erhebung der erforderlichen Daten nicht auszufüllen.

„Die Mitwirkung der Vermieterseite ist für die erforderlichen Datenerhebungen unerlässlich“,
stellt deshalb auch der Senat zu Recht in seiner Antwort fest.

Der Mietenspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen. Erstellt wird er alle zwei Jahre von der Stadt zusammen mit Immobilienmakler-, Mieter- und Vermieterverbänden. Bislang sind darin nur Lage, Ausstattung und Größe der Wohnung sowie das Alter des Hauses maßgebend. Da jedoch insbesondere im Zuge der allgemeinen
Energiepreisentwicklung die energetische Ausstattung einer Wohnung eine immer stärkere Mietpreis bildende Wirkung erlange, sei es aus Sicht der BSU geboten, auch dieses Merkmal im Mietenspiegel abzubilden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.