GAL und CDU rauchen Friedenspfeife

Heute haben sich die Fraktionen von GAL und CDU auf eine Neuregelung des Passivraucherschutzes verständigt. Dazu sagte Jens Kerstan, der Chef der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Bei der Suche nach einer guten und gerichtsfesten Lösung haben wir uns die nötige Zeit gelassen und uns nun auf eine vernünftige Regelung verständigt. Gewünscht hätten wir uns ein absolutes Rauchverbot. Nun haben wir mit Augenmaß eine Regelung geschmiedet, die in weiten Teilen unseren Vorstellungen entspricht und nur einige wenige Ausnahmen erlaubt – beispielsweise in kleinen Eckkneipen.“

Kerstan weiter: „Raucherräume in Restaurants werden abgeschafft, Restaurants werden damit komplett qualmfrei. Kuriositäten wie die sogenannten Raucherclubs oder Sonderregelungen für Festzelte wird es künftig nicht mehr geben.

Rechtzeitig zum 1. Januar 2010 wird Hamburg ein Gesetz haben, dass die Bürgerinnen und Bürger sehr viel besser vor schädlichem Tabakqualm schützt als in den anderen Bundesländern – mit Ausnahme des Saarlands. Dies ist eine gute Nachricht für diese Stadt und auch ein Erfolg für die GAL.“

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Raucherraumregelung, die auch in Hamburg galt, gekippt. Die Karlsruher Richter verlangten von den Bundesländern, bis zum 1. Januar 2010 verfassungskonforme Neuregelungen zu schaffen.

Die schwarz-grüne Einigung zum Rauchen in der Gastronomie sieht nun vor, dass es künftig in allen Bars und Restaurants, die zubereitete Speisen anbieten, keine Raucherräume geben wird – damit ein komplettes Rauchverbot. Reine Getränkeausschankbetriebe mit mehr als 75 Quadratmeter Gastraumfläche können für Raucher einen separaten Raum anbieten, der allerdings nicht größer als der Nichtraucherraum sein darf und strikt abgetrennt sein muss. In Bars und Kneipen mit bis zu 75 Quadratmeter Gastraum, die nicht die Möglichkeiten haben, einen separaten Raum einzurichten, darf künftig geraucht werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nicht in Raucherzonen aufhalten. Ausnahmen für Festzelte und Raucherclubs gibt es künftig nicht mehr. Verkürzt gesagt bedeutet die Regelung: Wo gegessen wird, wird nicht geraucht. Wo nur getrunken wird, darf unter bestimmten Umständen geraucht werden.

Verschiede Gerichtsurteile haben die Definition von zubereiteten Speisen sehr eng ausgelegt: Schon eine geröstete Toastbrotscheibe ist demnach zubereitet.

Die nun gefundene Lösung wird als Gesetz formuliert und soll in der letzten Doppelsitzung des Jahres am 9./10. Dezember 2009 in der Bürgerschaft verabschiedet werden.

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