Arbeitsgericht stärkt Gewerkschaften

Es war nur die erste Instanz, aber das Urteil ist eine große Stärkung für Gewerkschaften: Gestern hat das Arbeitsgericht bestätigt, dass Tarifverträge eingehalten werden müssen und dass es zulässig ist, Tarifbestandteile ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder zu vereinbaren. Das Urteil wird vom Bundesarbeitsgericht überprüft: Beide Parteien haben der Sprungrevision zugestimmt.

So kommentiert die LINKE:
Gewerkschaft lohnt sich: Fraktion DIE LINKE gratuliert HHLA-Gewerkschaftern

Das Hamburger Arbeitgericht hat gestern zweierlei bestätigt: Ver.di darf eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 260 Euro im Jahr ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder in einem Tarifvertrag vereinbaren. Und: Unterschriebene Tarifabschlüsse sind rechtens.

„Das ist eine wichtige Entscheidung, denn sie setzt vorläufig dem Versuch des HHLA-Vorstandes ein Ende, nachträglich einen Tarifabschluss anzugreifen“, sagen die beiden gewerkschaftspolitischen Sprecherinnen der Fraktion DIE LINKE, Kersten Artus und Elisabeth Baum. Der Vorwurf der Arbeitgeberseite, Sonderregelungen für Gewerkschaftsmitglieder würden gegen das Grundgesetz verstoßen, können beide nicht nachvollziehen:

„Erstens geht es nicht um eine generelle Ungleichbehandlung von Beschäftigten bei der HHLA, zweitens zahlen ver.di-Mitglieder auch Gewerkschaftsbeiträge – und sie haben in der Regel für die Durchsetzung ihrer Forderungen auch gestreikt. Tarifverträge entstehen schließlich nicht von selbst, sondern sind Ergebnis von Kräfteverhältnisse und Streiks. Glückwunsch an die HHLA-Kollegen, die ihren Tarif-Erfolg nicht kampflos aufgegeben haben!“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.