Zehn Jahre Restschuldbefreiung

Seit zehn Jahren gibt es für überschuldete Verbraucher die Chance für einen Neuanfang. Die Verbraucherzentrale „feiert“ dies mit einer kostenlosen Beratungs-Hotline.

Das seit 1999 geltende Privatinsolvenzverfahren bietet für Verbraucher die Möglichkeit, sich innerhalb von rund sechs Jahren zu entschulden. Durch die vom Insolvenzgericht erteilte Restschuldbefreiung werden Schuldner von ihren alten Verbindlichkeiten befreit. In der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni informiert und berät die Verbraucherzentrale kostenlos über alle Fragen rund um das Thema Schulden und Insolvenz. Zum Beispiel: Welche Anforderungen stellt das Verfahren an die Betroffenen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Für wen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren der richtige Weg aus den Schulden?

Schulden-Hotline vom 15. bis 19. Juni von 10 bis 15 Uhr unter Tel. 040/24832 280. Anrufer können sich hier telefonisch beraten lassen, aber auch zum Angebot der persönlichen Beratung und Schuldenregulierung informieren.

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