Waschmittel: Verdacht der Preisabsprache

In vielen Waschmittelpackungen ist bei gleichem Preis weniger drin – und die „versteckten Preiserhöhungen“ fanden offensichtlich zeitgleich statt. „Waschmittel: Verdacht der Preisabsprache“ weiterlesen

Gaspreis-Streit: E.on muss 75.000 Euro zahlen

Sieg der Verbraucher im Gaspreis-Streit: Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. „Gaspreis-Streit: E.on muss 75.000 Euro zahlen“ weiterlesen

Flexstrom zu Berichtigungsschreiben verurteilt

Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen unter­geschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Er­gebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, noch nicht rechtskräftig). „Flexstrom zu Berichtigungsschreiben verurteilt“ weiterlesen

Berufsunfähigkeit gezielt absichern

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Policen für Verbraucher, da von der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Erwerbsminderung nur minimale Leistungen zu erwarten sind, sagt die Verbraucherzentrale und empfiehlt ihren neuen Ratgeber. „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“ weiterlesen

Was bedeuten die E-Nummern?

Fast jedes Fertiglebensmittel enthält heute Zusatzstoffe. Selbst wenn es auf der Verpackung heißt „ohne Geschmacksverstärker“ oder „ohne künstliche Aromen“ („Clean Label“), können Ersatzstoffe enthalten sein. Diese „versteckten E-Nummern“ werden ebenso wie die offiziellen 320 Zusatzstoffe in der aktualisierten und erweiterten Ausgabe des Ratgebers der Verbraucherzentrale Hamburg „Was bedeuten die E-Nummern?“ unter die Lupe genommen. „Was bedeuten die E-Nummern?“ weiterlesen

PROKON: Wind aus den Segeln genommen

Das Landgericht Itzehoe hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg mit Urteil vom 15. März 2011 dem Windenergieunternehmen PROKON verboten, mit irreführenden Angaben für eine Geldanlage in Genussrechten zu werben (Az.: 5 O 66/10). PROKON darf keine Formulierungen mehr verwenden, die einseitig Vorteile der Anlage in Genussrechten hervorheben, ohne zugleich auf die erheblichen Risiken dieser Geldanlage hinzuweisen. Insbesondere darf die Firma nicht mehr behaupten, ihre Genussrechte seien eine „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ oder eine „Geldanlage, die Sicherheit und Stabilität bietet“ oder ein „grünes Sparbuch“, wenn nicht zugleich auf Risiken hingewiesen wird. „PROKON: Wind aus den Segeln genommen“ weiterlesen