VPS Video Partner Service verurteilt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf Betreiben der Verbraucherzentrale Hamburg die Partnervermittlungsagentur Video Partner Service VPS verurteilt, an einen Kunden das gezahlte Entgelt in Höhe von rund 4.500 Euro zurück zu zahlen. Nun können sich auch andere Kunden auf diese Entscheidung berufen und ebenfalls ihr Geld zurück fordern.

Bei VPS werden Videointerviews der Interessenten aufgezeichnet, in denen sie sich anderen Personen vorstellen, die dann Kontakt aufnehmen können. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall zahlte ein Kunde im Jahr 2007 das von VPS verlangte Entgelt in Höhe von 4.750 Euro, und zwar für das Vorgespräch 25 Prozent (€ 1.187,50), die Herstellung des Interviews 50 Prozent (€ 2.375,–) und für die Eingliederung des Interviews in die Videobibliothek weitere 25 Prozent (€ 1.187,–).

Mit dieser „künstlichen“ Aufteilung der Leistung versuchte VPS offenbar, die verbraucherfreundlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Partnerschaftsvermittlungsvertrag zu umgehen. Der kann nämlich jederzeit ohne Begründung vom Kunden gekündigt werden mit der Folge, dass nur ein Teil der Vergütung fällig ist. Anders beim Werkvertrag: Hier muss der Verbraucher nach einer Kündigung grundsätzlich den vollen vereinbarten Lohn bezahlen.

Dem Versuch, aus einem Partnervermittlungsvertrag einen Werkvertrag zu zaubern und so Kundenrechte zu beschneiden, macht der BGH (AZ. III ZR 93/09) – ebenso wie die Vorinstanzen – einen Strich durch die Rechnung. Danach sei Sinn und Zweck des gesamten Vertrages letztlich das Finden eines Partners fürs Leben. Die Elemente eines Partnervermittlungsvertrages, der als „Dienstvertrag höherer Art“ jederzeit kündbar ist, würden überwiegen. Die Kunden sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und haben nur eine anteilige Vergütung zu entrichten. Für die Erstellung des Videos bekam VPS lediglich 337,50 Euro zugesprochen.

Inzwischen lässt VPS die Videos von der Firma OTR erstellen. Der Geschäftsführer beider Firmen ist Frank Matthaei. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale stellt auch dieses Geschäftsmodell einen Umgehungsversuch dar und wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Ein Verbraucher klagt derzeit auf Rückzahlung seines gezahlten Geldes.

Kunden, die ebenfalls für die Erstellung des Videos einige Tausend Euro hingeblättert und den Vertrag nach kurzer Laufzeit wieder gekündigt haben, können nach dem Urteil des BGH auf Rückzahlung hoffen. Sie sollten prüfen lassen, ob und wie sie ihre Rückzahlungsansprüche geltend machen können.

Wer Fragen zu VPS und zum Thema Partnervermittlung hat, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden:

Telefonische Rechtsberatung: Montag bis Donnerstag 10 bis 18 Uhr, Tel. 0900 1 77 54 41 ( €1,50/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil evtl. mehr).

Persönliche Rechtsberatung: Dienstag 10 bis 18, Mittwoch und Donnerstag 10 bis 14 Uhr. Ohne Anmeldung. Kosten: € 18,–

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