Bundesverfassungsgericht stoppt Senatswillkür

So richtig hat es niemand gemerkt, aber es passt ins Bild, das man vom Senat allgemein gewinnt: Immer auf die Schwachen. Dieses Mal ging es um die Reinigungskräfte, die früher bei den städtischen Krankenhäusern beschäftigt waren. Sie wollte der Senat vom Rückkehrrecht in den Öffentlichen Dienst, das alle anderen Krankenhaus-Beschäftigten haben, die an Asklepios verkauft wurden, ausschließen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das geht nicht – verfassungswidrig!

Die Reinigungskräfte des ehemaligen Landesbetriebes der Krankenhäuser vom Rückkehrrecht zur Stadt Hamburg auszuschließen, ist verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Kersten Artus, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, ist hoch erfreut über diese Entscheidung: „Gerade bei den Reinigungskräften, der Berufsgruppe mit der geringsten Lobby hat die Stadt versucht ihre Verpflichtungen zu leugnen. Umso wertvoller ist die jetzige Entscheidung, die den Beschäftigten ihr Recht auf Rückkehr zuspricht.“

Besonders wichtig ist die Zurückweisung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung, da über 90% der Reinigungskräfte Frauen sind. Der Senat muss bis Ende 2010 eine Neuregelung treffen.

„Wir werden dafür sorgen, dass das Thema nicht vergessen wird“, schließt Artus.

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