DGB warnt vor massiver Rentenkürzung nach dem 24. September

Die Gewerkschaften warnen vor einer massiven Rentenkürzung nach der Bundestagswahl. Der DGB Nord erwartet daher von den Kandidatinnen und Kandidaten eine klare und verbindliche Absage an die Rente mit 70. Morgen (Freitag) machen die Gewerkschaften mit einem Aktionstag im Norden erneut Druck für eine starke, gesetzliche Rente.

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DGB legt Rentenreport Hamburg vor – Absage ans Arbeiten bis 70

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) fordert von den Parteien Konzepte zur Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung und eine nachhaltige Absage an das Arbeiten bis 70. Der aktuelle DGB-Rentenreport für Hamburg zeigt: Vor allem für kommende Rentnergenerationen in der Hansestadt wird die Situation dramatisch, wenn jetzt nicht gehandelt wird.

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Betriebsrente für mehr Beschäftigte

Geringverdiener sollen von Zusatzrente profitieren
Das Rentensystem in Deutschland setzt auf drei Säulen: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge. Die Betriebsrente gilt als die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Bislang profitieren aber vor allem Beschäftigte der oberen Gehaltsgruppen in großen Betrieben von einer Betriebsrente. 

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„Rente mit 67“ ist klare Rentenkürzung

„Die von der Regierung angestrebte Anhebung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre ist unsozial und de facto eine klare Rentenkürzung“, so der Vorsitzende des DGB Nord, Uwe Polkaehn. Nach den Berechnungen der Bundesregierung haben nur 37,3 Prozent der 55- bis 65-jährigen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Polkaehn: „Solange ausreichende alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze nicht in Sicht sind, ist jede Diskussion über eine Rente mit 67 verlogen und überflüssig.“

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228 Euro Rente – Weiterarbeit verboten!

Eine Hamburger Reinigungskraft ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung nach ihrem 65. Lebensjahr gescheitert. Das Gericht entschied, eine automatische Kündigung bei Erreichen des Renteneintrittsalters verstoße nicht gegen EU-Recht. Es handele sich zwar um eine Ungleichbehandlung wegen des Alters, diese erscheine aber als „objektiv und angemessen“ und sei damit zu rechtfertigen. Schlimm sind die Hintergründe des Urteils.

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