Eine Hamburger Reinigungskraft ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung nach ihrem 65. Lebensjahr gescheitert. Das Gericht entschied, eine automatische Kündigung bei Erreichen des Renteneintrittsalters verstoße nicht gegen EU-Recht. Es handele sich zwar um eine Ungleichbehandlung wegen des Alters, diese erscheine aber als „objektiv und angemessen“ und sei damit zu rechtfertigen. Schlimm sind die Hintergründe des Urteils.
EuGH
Spielsüchtige trotz EuGH-Urteil schützen
In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den deutschen Glücksspielstaatsvertrag gekippt und das staatliche Lotteriemonopol für unzulässig erklärt. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hat eine Kleine Schriftliche Anfrage an den Senat eingereicht, in der sie die Folgen und möglichen Konsequenzen aus dem Urteil für Hamburg abfragt.