NGG: Hände weg vom Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz

„Eine mögliche schwarz-gelb-grüne Koalition darf vor den Forderungen der Arbeitgeberverbände nach ‚Entbürokratisierung‘ des Mindestlohns und Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes nicht einknicken.“ – Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), hat die gewerkschaftlichen Erwartungen an „Jameika“ hinsichtlich Arbeit und Soziales am Samstag auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Bremen klar formuliert.

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Steigender Mindestlohn für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Der Branchen-Mindestlohn für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau steigt ab November 2017 auf 9,10 Euro.

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Min­dest­lohn wirkt – nicht nur auf dem Kon­to

Sie sind zufriedener, können Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren und erfahren mehr Wertschätzung durch Vorgesetzte und Kollegen: Der gesetzliche Mindestlohn hat die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten im Niedriglohnsektor positiv beeinflusst – weit über das Finanzielle hinaus. Das hat eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung ergeben.

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Branchen-Mindestlöhne steigen

Seit dem 1. Mai werden in mehreren Branchen höhere Mindestlöhne gezahlt. Im Gerüstbauerhandwerk wird der Mindestlohn auf einheitlich 11 Euro angehoben. Der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk für Fachkräfte steigt im Osten auf 11,85 Euro, im Westen auf 13,10 Euro. Ungelernte Arbeitskräfte erhalten bundesweit einen Stundenlohn von mindestens 10,35 Euro. Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk beträgt er Mindestlohn nun im Osten 11,20 Euro und im Westen auf 11,40 Euro. Der DGB Nord mahnt an, dass die Kontrollkapazitäten ausgeweitet werden müssen, damit alle Lohnerhöhungen wirklich bei den Betroffenen ankommen.

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Hotline zum Pflegemindestlohn

Mit einer bundesweiten Telefonaktion am 10. und 11. August 2010 will die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) dem seit 1. August 2010 geltenden Pflegemindestlohn zu einer bundesweiten Verbreitung verhelfen. „Wir rechnen nicht damit, dass betroffene Arbeitgeber von sich aus ihren Beschäftigten die höheren Löhne zahlen werden. Deswegen suchen wir den Weg in die Öffentlichkeit. Wer einen höheren Lohn will, muss sich darum kümmern – jetzt“, so Norbert Proske, zuständiger ver.di-Sekretär in Hamburg.

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