NGG: Hände weg vom Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz

„Eine mögliche schwarz-gelb-grüne Koalition darf vor den Forderungen der Arbeitgeberverbände nach ‚Entbürokratisierung‘ des Mindestlohns und Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes nicht einknicken.“ – Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), hat die gewerkschaftlichen Erwartungen an „Jameika“ hinsichtlich Arbeit und Soziales am Samstag auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Bremen klar formuliert.

„Nur wenn die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden, sind sie auch kontrollierbar. Wenn die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband dies als Bürokratie verunglimpfen, wollen sie durch die Hintertür den gesetzlichen Mindestlohn umgehen. Wenn die Aufzeichnungspflicht fällt, ist der Mindestlohn Geschichte und der Schwarzarbeit werden Tür und Tor geöffnet. Wollen die Arbeitgeber eine Schwarzarbeits-Staat?“, fragt der NGG-Vize besorgt.

„Wir werden es nicht zulassen, dass eine neue Bundesregierung sich nur an den Profit- und Flexibilisierungsinteressen der Arbeitgeber orientiert.“ Das gelte auch für das Arbeitszeitgesetz. Bereits heute sei es möglich, vom Achtstundentag abzuweichen und die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden auszudehnen, wenn es dafür zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausgleich gebe.

Güster erinnerte daran: „Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz. Es dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen. Das gilt auch in den Zeiten der Digitalisierung und des technologischen Fortschritts. Was die Menschen brauchen, ist eine soziale Flexibilisierung der Arbeitszeit und keine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit mit Restfreizeit. Die Menschen brauchen eine andere Form der Flexibilität, als Unternehmen sie verlangen. Sie brauchen selbstbestimmtere und an ihren Interessen ausgerichtete Arbeitszeiten.“
Deshalb: „Hände weg vom gesetzlichen Mindestlohn und vom Arbeitszeitgesetz!“

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