Studiengebühren: Eiertanz kostet 215 Millionen

Mit dem schwarz-grünen Modell zur Erhebung von Studiengebühren laufen in Hamburg 215 Millionen Euro neue Schulden auf, bevor erste Rückzahlungen eingehen. Das wurde während der abschließenden Beratung des Haushaltsausschusses zu den Studiengebühren auf eine Nachfrage des SPD-Haushaltsexperten Peter Tschentscher deutlich.

Der Steuerzahler werde in Zukunft jährlich mit 11 Millionen Euro Zinsen und rund 9 Millionen Euro Bürokratiekosten belastet, mussten die Senatsvertreter einräumen.

„Das sind 20 Millionen Euro jährlich nicht für Studium und Lehre, sondern für Zinsen und Bürokratie“, so Tschentscher. Die Finanzkonstruktion der schwarz-grünen Koalition nannte er „abenteuerlich“. Die tatsächlichen Kosten für den Steuerzahler seien nicht im Haushalt gedeckt, sondern würden in einem Schattenhaushalt bei der Wohnungsbaukreditanstalt (WK) versteckt. „Die Hochschulen bekommen jährlich 38 Millionen Euro, obwohl zunächst weder die Studierenden zahlen noch der Finanzsenator, – der zurzeit tatsächlich noch größere finanzielle Probleme hat als die Studenten“, sagte Tschentscher.

Durch diese Tricks würden die Probleme bei der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2009/2010 verschleiert. Die SPD-Fraktion forderte CDU und GAL erneut auf, die Zuweisungen an die Hochschulen durch eine klare Deckung im Haushalt zu finanzieren und nicht durch eine Mischung aus Gebühren und verdeckter Staatsverschuldung. „Studiengebühren setzen die soziale Auslese der Schulen in die Hochschulen fort: Studiengebühren sind schlecht für die Bildung, das schwarz-grüne Modell ihrer Erhebung ist schlecht für den Haushalt“, fasste Tschentscher die Ausschussberatung zusammen.

Mit dem Modell nachgelagerter Studiengebühren hätten sich CDU und GAL zulasten späterer Haushalte geeinigt. Zunächst fallen geringe Zinskosten an, die dann aufgrund der steigenden Verschuldung der WK jedes Jahr anwachsen. Den Schuldenstand am Ende der Legislaturperiode im Jahr 2012 konnten die Senatsvertreter trotz mehrfacher Nachfragen in der dreistündigen Beratung des Haushaltsausschusses nicht benennen.

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