Steigender Mindestlohn für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Der Branchen-Mindestlohn für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau steigt ab November 2017 auf 9,10 Euro.

Branchen-Mindestlöhne im Überblick

AUS- UND WEITERBILDUNG: Ab 1. Januar 2017 bekommen die rund 30.000 Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung bundesweit einheitlich mindestens 14,60 Euro. Ab 1. Januar 2018 sollen es dann 15,26 sein (die Allgemeinverbindlichkeit hierfür ist allerdings noch nicht erteilt; Stand: Oktober 2017).

BAUGEWERBE: Seit Januar 2017 darf kein Beschäftigter Branche weniger als 11,30 Euro verdienen.
Im Oktober 2017 einigte sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit den Arbeitgeberverbänden der Branche auf eine Erhöhung des bundesweiten Branchen-Mindestlohns auf 12,20 Euro in zwei Stufen (für den neuen Mindestlohn-Tarifvertrag, der vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 gelten soll, gilt noch bis zum 3. November 2017 eine „Erklärungsfrist“; zur Meldung der IG BAU).

DACHDECKERHANDWERK: Die etwa 72.000 Beschäftigten erhalten seit Januar 2017 mindestens 12,25 Euro.

ELEKTROHANDWERK (Montage): Der Mindeststundenlohn für mehr als 350.000 Beschäftigte beträgt ab 1. Januar 2017 in Westdeutschland 10,65 Euro und 10,40 Euro in Ostdeutschland und Berlin. 2018 wird der Mindestlohn im Elektrohandwerk dann bundeseinheitlich auf 10,95 Euro und ab Januar 2019 auf 11,40 Euro angehoben.

FLEISCHINDUSTRIE: In der Fleischindustrie mit ihren rund 80.000 Beschäftigten gilt seit Dezember 2016 ein Branchen-Mindestlohn von 8,75 Euro.

LAND- UND FORTSWIRTSCHAFT, GARTENBAU: Ab Januar 2017 gilt ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 8,60 Euro. Ab November 2017 steigt der Branchen-Mindestlohn bundesweit auf 9,10 Euro.

GEBÄUDEREINIGUNG: Für die rund 700.000 Beschäftigten gibt es ab Januar 2017 für die Innen- und Unterhaltsreinigung einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 10,00 Euro (West inkl. Berlin), beziehungsweise 9,05 Euro (Ost). Für die Glas- und Fassadenreinigung gibt es mindestens 13,25 Euro (West inkl. Berlin), beziehungsweise 11,53 Euro (Ost).

GELD- UND WERTDIENSTE: Die Branchen-Mindestlöhne für die Geld- und Wertdienste sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Außerdem wird nach den Tätigkeiten „Geld- und Werttransport“ und „Geldbearbeitung“ unterschieden. Die Branchen-Mindestlöhne liegen derzeit zwischen 9,88 Euro pro Stunde und 16,13 Euro pro Stunde. Details hier zum Download.

GERÜSTBAUERHANDWERK: Der Mindestlohn für die rund 31.000 Beschäftigten beträgt seit Mai 2017 bundesweit 11,00 Euro.

LEIHARBEIT/ZEITARBEIT: siehe Webseite zur Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017 mit aktuellem Tarifabschluss

MALER- UND LACKIERHANDWERK: Ungelernte Arbeiter in der Branche mit rund 115.000 Beschäftigten erhalten bundesweit seit Mai 2017 mindestens 10,35 Euro. Für Gesellen gelten ab diesem Zeitpunkt Mindestlöhne von 13,10 Euro (West, inkl. Berlin) und 11,85 Euro (Ost).

PFLEGEBRANCHE: Für die etwa 800.000 Arbeitnehmer gelten seit Januar 2017 Mindestlöhne von 10,20 Euro in Westdeutschland (inkl. Berlin) und 9,50 Euro in den neuen Bundesländern. Sie steigen ab Januar 2018 auf 10,55 Euro (Westdt./Berlin), beziehungsweise 10,05 Euro (Ost).

SCHORNSTEINFEGERHANDWERK:  Bundesweit gilt eine Mindestlohn von 12,95 Euro für die rund 7.500 Beschäftigten.

STEINMETZ- UND STEINHAUERHANDWERK: Für die rund 13.200 Steinmetze und Bildhauer in Deutschland gelten seit Mai 2017 Mindestlöhne von 11,40 Euro (West inkl. Berlin), beziehungsweise 11,20 Euro in Ostdeutschland. Ab Mai 2018 beträgt der Mindestlohn dann auch im Osten 11,40 Euro.

TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSINDUSTRIE: Seit Januar 2017 gilt bundesweit ein Mindestlohn von 8,84 Euro, der der Höhe des aktuellen gesetzlichen Mindestlohns entspricht.

WÄSCHEREIDIENSTLEISTUNGEN IM OBJEKTKUNDENGESCHÄFT: Für die rund 34.000 Beschäftigten der Branche gilt seit Juli 2016 ein bundesweit einheitlicher Branchen-Mindestlohn von 8,75 Euro. Diese Branchenmindestlohn-Regelung galt offiziell bis Ende September 2017. Spätestens ab Januar 2018 müssen die Beschäftigten mindestens 8,84 Euro pro  Stunde (gesetzlicher Mindestlohn) erhalten.

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