Paritätischer stellt sich hinter Sternipark

Angeführt von Senator Wersich und vom Bürgerschaftsabgeordneten Thomas Böwer (SPD) wird seit zwei Wochen wieder einmal zur Hatz auf den freien gemeinnützigen Träger Sternipark e.V, geblasen: Der Verein weigere sich, Daten über den Verbleib von vier Babys an die Behörden weiterzugeben. Jetzt stellt sich der größte Verband der Wohlfahrtspflege, der „Paritätische“, an die Seite von Sternipark – und weist dabei auf das Strafgesetzbuch hin.

Dienstag wird sich auch der Familienausschuss mit den öffentlichen Vorwürfen gegen den Freien Träger beschäftigen. Dessen Vorsitzende Carola Veit (SPD) will endlich Klarheit: Gäbe es substanzielle belegbare Vorwürfe, dann müsse die Behörde eingreifen, gäbe es keine, dann dürfe der Senator nicht weiter rufschädigend den Freien Träger verunglimpfen.

Weil die Vorgänge und Zusammenhänge kompliziert sind, hier die Stellungnahme des „Paritätischen“ im Wortlaut:

Mitteilung des PARITÄTISCHEN Hamburg zur Presseberichterstattung
und öffentlichen Debatte zum Thema „Babyklappen /
Anonyme Geburt bei Sternipark e.V.“

Die Hamburger Medien – u.a. Bild, Hamburger Abendblatt, Morgenpost, NDR 90.3 – berichteten in den letzten Wochen, dass „Sternipark e.V.“ sich weigere, an die Behörde notwendige und erforderliche Daten weiterzuleiten.

Die Informationen, die Senator Wersich erwartet, sollen die Hintergründe und den Verbleib von vier, im Jahr 2008 neugeborenen und in Babyklappen übergebenen Kindern klarstellen. Über deren Existenz hat der Verein selbst auf seiner Internetseite berichtet. In der Öffentlichkeit entsteht dabei der Eindruck, als verweigere sich Sternipark e.V. aus freien Stücken mit einer gewissen Beliebigkeit einer Auskunftspflicht gegenüber der Behörde und dem Senat.

Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband verfolgt den Kern der Debatte mit Sorge und weist auf das Strafgesetzbuch hin, das in § 203 die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ regelt. Dort ist vorgeschrieben, denjenigen unter Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder unter Geldstrafe zu stellen, der „unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis (…) offenbart“.

Diese gesetzliche Bestimmung kennt die Bevölkerung eher unter dem Begriff der „ärztlichen Schweigepflicht“. Weniger bekannt ist wohl, dass diese Verpflichtung eben nicht nur und ausschließlich für Ärzte gilt, sondern auch andere Berufe umfasst – z.B. Rechtsanwälte, Mitarbeiter bei Lebensversicherungen oder auch Steuerberater. Dieselbe gesetzliche Vorschrift betrifft nach Absatz 5 auch die staatlich anerkannten Sozialarbeiter/innen und -pädagog/innen, die als Mitarbeiter/innen für Sternipark e.V. tätig sind.

Das Konzept der „Babyklappe“ baut auf der Möglichkeit auf, dass die häufig sehr jungen Frauen und Mütter ihr neugeborenes Kind anonym und unter der Zusage des Vertrauensschutzes übergeben können. Gleichzeitig hat genau dieser gesetzlich verbriefte Vertrauensschutz seit mehr als neun Jahren vielen Müttern die von Sternipark e.V. angebotene Beratung und Rückkehrmöglichkeit ihrer Kinder garantiert.

Sternipark e.V. wie jeder andere Träger, der im Geltungsbereich des § 203 Strafgesetzbuch tätig ist, kann der Aufforderung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz daher nicht folgen. Würde der Träger so handeln, wäre neben dem offenkundigen Straftatbestand seinem Projekt die sinnhafte Grundlage entzogen.

Der PARITÄTISCHE Hamburg fordert im Interesse aller Beteiligten eine schnellstmögliche verbindliche juristische Klarstellung der Verschwiegenheitspflicht, die große Bereiche der sozialen Arbeit betrifft und die unangetastet bleiben muss.

Ein Gedanke zu „Paritätischer stellt sich hinter Sternipark“

  1. Ich bin sicher, dass es einen Weg gäbe, dass SterniPark trotz gewisser gesetzlicher Einschränkungen Auskunft geben könnte. So macht sich der Verein wirklich verdächtig.

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