ÖRA: Jetzt dürfen auch Alte wieder beraten

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Dirk Kienscherf, hat die Entfernung von diskriminierenden Inhalten im Senatsentwurf zum Gesetz über die Öffentliche Rechtsauskunft begrüßt. „Wir wollen keinen Menschen allein aufgrund seines Alters von ehrenamtlichen Tätigkeiten ausschließen, wie es der Gesetzentwurf des Senats vorsah“, betonte Kienscherf. Deutlich geworden sei, dass Justizsenator Till Steffen (GAL), Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) sowie das Anti-Diskriminierungsgremium „Arbeitsstelle Vielfalt“ der Justizbehörde ihren Aufgaben nicht nachgekommen sind.

Kienscherf betonte in der Bürgerschaft, die SPD begrüße das neue, so genannte ÖRA-Gesetz. „Es ist gut, die Arbeitsgrundlage der Öffentlichen Rechtsauskunft in Hamburg an die neue Rechtslage im Bund anzupassen. Gleichzeitig werden damit die Qualität der Öffentlichen Rechtsauskunft weiter verbessert und ihre Aufgabenbereiche erweitert.“ Der SPD-Fraktion sei es besonders wichtig gewesen, dass auch künftig einkommensschwachen Haushalten ein hochwertige Rechtsinstrument zur Verfügung steht. Gleichzeitig dürften Menschen nicht aufgrund ihres Alters von einer Mitarbeit ausgeschlossen werden.

Der Senatsplan hätte demgegenüber dazu geführt, dass man mit 70 Jahren zwar Senator werden kann, nicht aber ehrenamtlich hätte beraten können. „Eine absurde Vorstellung. Wir haben daher den Job gemacht, für den die ,Arbeitsstelle Vielfalt´ bezahlt wird“, sagte Kienscherf. Justizsenator Steffen rede gern von einer „Antidiskriminierungskultur in Deutschland“ und erwähne in diesem Zusammenhang auch gern die „Arbeitsstelle Vielfalt“.

„Es wäre schön, wenn diese Stelle wenigstens den Senat ordentlich berät. Denn Bürgerinnen und Bürger haben von dieser Stelle bislang nicht viel gehabt.“ Im konkreten Fall seien alle Beteiligten – der Justiz- und Sozialsenator sowie die Arbeitsstelle Vielfalt – über die Problematik der Altersdiskriminierung im Gesetzentwurf informiert gewesen – hätten sich aber trotzdem für die Einbringung des Entwurfs entscheiden.

Als „nicht nachvollziehbar und teilweise chaotisch“ bezeichnete Kienscherf die Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens. „Hier gab es keine erkennbare Linie innerhalb der Regierungsfraktionen. Und es gab auch keine Linie zwischen den Regierungsfraktionen und dem Senat. Das war dem Ansehen der ÖRA eher abträglich“, sagte Kienscherf. So hatten CDU und GAL nach der Veröffentlichung des ursprünglichen Gesetzentwurfes und der Kritik der SPD-Fraktion zwar umgehend eine Änderung des Gesetzes angekündigt. Bei den nachfolgenden Beratungen im Rechtsausschuss hätten die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf aber verteidigt und ihm zugestimmt – um dann wieder Wochen später den Gesetzentwurf im Sozialausschuss zu ändern.

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