Oberverwaltungsgericht bietet Mediation an

Ab Januar 2009 bietet das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den Verfahrensbeteiligten Mediationsverfahren an. Speziell ausgebildete richterliche Mediatorinnen führen diese Mediation durch.

Auch in einem Teil der Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht erlaubt es die Mediation, gerichtliche Verfahren einvernehmlich beizulegen und die zu Grunde liegenden Interessenkonflikte zu lösen. Ziel ist es, in einem konstruktiven Umgang mit den Problemen eine interessengerechte, umfassende und langfristig tragende Lösung schneller als in einem streitigen Gerichtsverfahren und zudem kostengünstig herbeizuführen. Die Mediation kann daher einen Gewinn für alle Beteiligten bieten.

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