OVG: Abgeordnete nicht bespitzeln!

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz nicht länger den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Bundestag Bodo Ramelow beobachten darf (Az.: 16 A 845/08). In seiner Einzelfallentscheidung betonte das Gericht, „das freie Mandat des Abgeordneten [stehe] der Beobachtung entgegen“. Wann wird das Landesamt für Verfassungsschutz in Hamburg dieses Urteil akzeptieren? „OVG: Abgeordnete nicht bespitzeln!“ weiterlesen