Neuer Schutz von Konten gegen Pfändungen

Zum 1. Januar verbessert sich die Lage für die verschuldeten Bürger Hamburgs: Das „P-Konto“ der Geldinstitute gewährt ihnen einen automatischen Basis-Schutz gegen Pfändungen. Man muss es aber beantragen.

Mit einer parlamentarischen Initiative setzt sich die SPD-Bürgerschaftsfraktion nun dafür ein, verschuldete Hamburger Bürgerinnen und Bürger über die Neuregelung beim Kontopfändungsschutz zu informieren. Hintergrund: Zum 1. Januar 2012 entfällt der bisherige Kontopfändungsschutz, der vorsieht, Sozialleistungen in den ersten 14 Tagen nach Auszahlung von Pfändungen auszunehmen. Damit hatten Schuldner die Gelegenheit, trotz einer Pfändung Zahlungen wie Miete oder das Abheben eines Bargeldbetrages für den täglichen Bedarf vorzunehmen. Stattdessen müssen Betroffene bei einer drohenden oder bestehenden Pfändung nun rechtzeitig ab dem 1. Januar bei ihrer Bank oder Sparkasse die Umwandlung ihres Kontos in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen.

„Grundsätzlich bedeutet diese Veränderung eine Verbesserung der Situation überschuldeter Haushalte, denn das P-Konto gewährt einen automatischen Basis-Schutz für alle Geldeingänge – nicht nur für Sozialleistungen – bis zu 1.028,89 Euro“, so Ksenija Bekeris, Fachsprecherin für Soziales der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig halten wir es aber auch für dringend erforderlich, die Betroffenen jetzt über die neuen Regelungen zu informieren. Denn der Schutz besteht nur dann, wenn das Konto bei der kontoführenden Bank in ein P-Konto umgewandelt wurde.“ Ansonsten könne die volle Summe auf einem Konto gepfändet werden, ohne Rücklagen für den täglichen Bedarf zurückzulassen. „Deshalb ist es wichtig, hier von behördlicher Seite zeitnah eine entsprechende Informationskampagne auf den Weg zu bringen.“

Matthias Brömmel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V., ergänzt: „Der automatische Basis-Schutz ist nur für eine Person ausgelegt. Wenn der Kontoinhaber für weitere Personen (Partner, Kinder oder Bedarfsgemeinschaftsmitglieder) einen höheren Freibetrag braucht, benötigt er zusätzlich eine entsprechende Bescheinigung. Die schlichte Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto reicht dann nicht aus. Daher ist rechtzeitige Information der Betroffenen wichtig, damit diese frühzeitig handeln können.“

Handlungsbedarf sieht die SPD-Fraktion beim P-Konto auch in Bezug auf Gebühren und Funktionalität. So haben erste Erfahrungen bei der Einrichtung von P-Konten gezeigt, dass die Banken zum Teil besondere Gebühren verlangen oder Kontoleistungen einschränken. „Es kann nicht angehen, dass die Betroffenen in ihrer finanziell ohnehin schwierigen Situation zusätzlich belastet werden. Der Senat soll sich deshalb im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass weder Extragebühren erhoben noch Basis-Kontofunktionen eingeschränkt werden“, fordert Bekeris.

Im Zuge der Neuregelung beim Kontopfändungsschutz stelle sich zudem die Frage nach dem Recht auf ein Girokonto für alle. „Bestehende Girokonten müssen von den Banken auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden. Dies gilt jedoch nur für Menschen, die bereits ein Konto haben. Insofern sollte es das Ziel einer Bundesratsinitiative sein, die Möglichkeit auf ein Basis-Girokonto per Rechtanspruch zu schaffen“, so Bekeris abschließend.

Ein Gedanke zu „Neuer Schutz von Konten gegen Pfändungen“

  1. hallo,
    auf nachfrage ob man vorsorglich bei hartz 4 sein im plua(mini) bestehendes kto als p-konto umwandeln sollte, hiess es unter anderem: man könne dann kein geld mehr am automaten holen und müsse für alles an einen schalter. das ist unfähr.das ist die leute in einen besonderen markel zu schicken. da ist riesieger änderungsbedaf!!!! j.m.

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