Konkurrenz für deutsches Bio-Siegel?

Ab 1. Juli 2010 müssen fertig verpackte Bio-Lebensmittel europaweit mit dem neuen EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Voraussetzung: Die Zutaten stammen zu mindestens 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft.

Das neue Siegel soll Bio-Produkte europaweit einheitlich erkennbar machen. Es zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt darstellen. Das etablierte deutsche Bio-Siegel kann weiterhin zusätzlich genutzt werden. „Beide Siegel stehen für einen Mindeststandard bei Biolebensmitteln nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung “, informiert Armin Valet, Ernährungsexperte der Verbraucherzentrale. Auch die Verbandssiegel der deutschen Bioanbauverbände sowie regionale und private Siegel dürfen nach wie vor parallel verwendet werden. Dadurch gibt es zwar auch weiterhin eine Vielzahl an Zeichen, Siegeln und Marken bei Biolebensmitteln, die für die Käufer nicht leicht zu durchschauen sind. Andererseits können Verbraucher sich aber auch bewusst für Produkte, die nach den strengeren Vorgaben der Bioanbauverbände produziert wurden, entscheiden.

Unterhalb des neuen EU-Bio-Logos müssen zudem der Code für die Öko-Kontrollstelle und die Herkunft der Zutaten angegeben werden. Für Deutschland sieht die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle folgendermaßen aus: DE-ÖKO-000. Dabei steht DE für Deutschland, „ÖKO“ für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Öko-Kontrollstelle. Das Erzeugerland muss lediglich durch den Hinweis „EU-Landwirtschaft“ und „Nicht-EU-Landwirtschaft“ kenntlich gemacht werden. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, darf auch der Name des Landes angegeben werden. Kommen die Rohstoffe sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, finden Kunden nur den nicht besonders aussagekräftigen Hinweis „EU-Landwirtschaft/ Nicht EU-Landwirtschaft“. Und das bereits ab einem Anteil von zwei Prozent der Zutaten aus Nicht-EU-Ländern.

Schon seit dem 7. April 2010 dürfen Bio-Lebensmittel das neue EU-Logo tragen. Bislang ist es aber erst bei sehr wenigen Produkten wie beispielsweise einer Chili Sauce und Bio-Hähnchen zu finden und hier auch nur in der vorgeschriebenen Mindestgröße. Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden, eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist aber möglich. Auch lose Bioware ist von der Kennzeichnung ausgenommen.

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